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Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt informiert

Verhalten bei Wildunfällen

Aus gegebenem Anlass und in Zusammenarbeit mit der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Nordsachsen, weist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) auf das richtige Verhalten nach einem Wildunfall hin.

Nach Angaben des TÜV-Süd werden jährlich mehr als 200.000 Zusammenstöße mit Wildtieren den Kfz-Versicherung zur Regulierung gemeldet. Vor allem Unfälle mit Schwarz-, Reh- und Rotwild sind es, die oft schwere Folgen haben können.

Die meisten Unfällen ereignen sich in den Abend- und frühen Morgenstunden, wobei Übergangsbereiche zwischen Wald- und Feldzonen besondere Gefahrenschwerpunkte darstellen. Hier ist mit regelmäßigem Wildwechsel zu rechnen, da die Tiere zur Äsung vom Wald auf die Felder ziehen und danach wieder den Schutz des Waldes aufsuchen. Diese Gefahrenbereiche sind oft (aber nicht immer!) mit dem Schild „Achtung Wildwechsel" gekennzeichnet.

 

Vorbeugen - aber wie?

  • „Verhaltenes Tempo" lautet die wichtigste Regel, um Wildunfällen vorzubeugen. Auf Straßen, die durch waldreiche  und/oder ländliche Gegenden führen, sollten 70 - 80 km/h (TÜV-Süd) das oberste Limit sein;
  • „Behalten Sie Straßenränder oder angrenzende Wald- bzw. Feldstreifen stets im Auge" und bremsen Sie ab, wenn Sie ein Tier in Ihrem Sichtfeld vermuten; etwa durch Aufblitzen (Tapetum lucidum) seiner Augen im Scheinwerferlicht.
  • „Blenden Sie ab" und halten Sie beim Bremsen das Lenkrad fest in der hand. Lautes Hupen zeigt erfahrungsgemäß nicht die gewünschte Wirkung. Ein Tier kommt selten allein - man muss immer mit „Nachzüglern" rechnen. Von September bis Januar und von Juli bis August ist sogenannte Blatt- oder Brunftzeit. Viele Tiere sind auf „Brautschau", ihre Reaktionen sind dann spontaner oder deshalb für die Kraftfahrer noch gefährlicher.

Wild angefahren - was tun?

  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern sie die Unfallstelle!
  • Verständigen Sie die Polizei!
  • Die Besonderheiten, die bei Unfällen mit Wild eintreten können, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Erstens: Das Tier ist angefahren, aber flüchtig und nicht mehr auffindbar.

Dokumentieren Sie schriftlich den Vorgang, fügen Sie ggf. ein Foto von der Unfallstelle und den Schäden am Fahrzeug bei. Informieren Sie die Polizei und den zuständigen Jäger (zu erfahren über die Rettungsleitstelle 034202/19222). Zum einen, um die Nachsuche nach dem verletzten Wild zu ermöglichen und zum anderen, um die Schadensersatzansprüche gegenüber Ihrer Kfz-Versicherung glaubhaft zu machen.

Einem angefahrenen Tier, das flüchtig ist, nicht folgen. Für die spätere Meldung Fluchtrichtung merken oder markieren. So kann der zuständige Jäger später die Nachsuche auf das verletzte Wild sicher und schnell durchführen.

Zweitens: Das Tier liegt tot auf der Straße.

Melden Sie den Unfall der Polizei und informieren Sie die Rettungsleitstelle über die genaue Ortsangabe (mit Straßenseite), wo sich der Unfall ereignet hat. Diese teilt Ihnen die Telefonnummer des zuständigen Jägers mit, der das Wild versorgt. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass ausschließlich der zuständige Jäger aneignungsberechtigt ist (nicht aneignungspflichtig!) und entscheidet, was mit dem Wild weiter geschieht.

Das Aneignen von Unfallwild durch den Kfz-Führer oder Mitfahrer, welche nicht für dieses Gebiet Jagdbezirksinhaber oder zuständige Jäger sind, erfüllt nach § 58 des Sächsischen Landesjagdgesetzes den Tatbestand der Wilderei und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Drittens: Das Tier ist verletzt und bleibt hilflos liegen.

Auch in diesem Fall muss sofort die Polizei und über die Rettungsleitstelle der zuständige Jäger informiert werden.

Kommen Sie verletztem Wild keinesfalls zu nahe und fassen Sie es nicht an. Lassen Sie es in Ruhe liegen und warten Sie auf professionelle Hilfe. Verletzte Tiere stehen unter Schock, sind verängstigt und in dieser Situation mitunter sehr wehrhaft.

 

Für jeden Unfall mit Wild gilt die Maßgabe:

  1. Informieren Sie immer die Polizei!
  2. Halten Sie die Unfalldaten fest!
  3. Lassen Sie sich immer vom zuständigen Jäger den Hergang bestätigten und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen!

 

Dr. med vet. Preuß

Amtstierarzt

 

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