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Mit Ablauf des Jahres 2009 sind die Fristen für die Zulassung der bestehenden Lebensmittelbetriebe, die unter die Zulassungspflicht der VO (EG) Nr.: 853/2004 fallen abgelaufen. Ab 01.01.2010 müssen alle diese Betriebe die Zulassungskriterien erfüllen, um ihre bisherige betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können. Durch die einheitlichen EU-Verordnungen wurde das Lebensmittelrecht europaweit harmonisiert und das Prinzip der ungeteilten Lebensmittelsicherheit umgesetzt. Der Zulassung unterliegen alle Unternehmen, die Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen schlachten, um das gewonnene Fleisch weiterzuverarbeiten und gewerblich zu vermarkten.
Keine Zulassungspflicht nach der VO (EG) Nr.: 853/2004 besteht für Lebensmittelbetriebe,
nicht um Lebensmittel tierischen Ursprungs handelt.
Als „Abgabe auf lokaler Ebene" wird die Abgabe von Lebensmitteln tierischer Herkunft in einem Umkreis von nicht mehr als 100 km angesehen.
Nicht zulassungspflichtige Betriebe stehen aber nicht im rechtsfreien Raum, sie unterliegen den hygienischen und rechtlichen Anforderungen der VO (EG) Nr. 852/2004.
Bei Fleischereien mit Filialen ist eine Zulassung erforderlich, wenn der Umfang der nebensächlichen Tätigkeit überschritten wird.
Zur Abgrenzung der Zulassungspflicht im konkreten Falle hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen im zurückliegenden Jahr alle betroffenen Betriebe umfassend beraten und die notwendigen Maßnahmen mit den Lebensmittelunternehmern abgestimmt, wenn eine Zulassung erforderlich wurde.
Bereits bestehende Zulassungen für 2 Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe (davon 1 Betrieb für Geflügel), 2 Milchverarbeitungsbetriebe, 2 Fleischverarbeitungsbetrieb, sowie jeweils 1 Eiproduktehersteller und 1Kühl- und Gefrierlagerbetrieb sind bestandskräftig und gelten weiter.
In den Jahren 2008 und 2009 wurden insgesamt 22 weitere Betriebe gemeinsam mit dem Lebensmittelunternehmer zur Zulassung gebracht.
Darunter sind 14 Direktvermarkter mit eigener Schlachtung. Damit verfügen wir im Landkreis Nordsachsen über 9 Schlachtstätten für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen; 4 Schlacht- und Zerlegebetriebe für Wild und Gehegewild; 3 Schlachtstätten für Strauße; 1 Schlachtstätte für Nutrias sowie 1 Pferdeschlachtbetrieb.
Im Bereich Fleischverarbeitung wurde insgesamt 5 Betriebe neu zugelassen, davon sind 2 Fleischerhandwerksbetriebe und 1 Dönerhersteller.
Für den Lebensmittelverkehr in der EU wurden darüber hinaus 2 Eierpackstellen und 1 Kühl- und Gefrierlagerbetrieb zugelassen.
Damit verfügt der Landkreis über eine Reihe von Lebensmittelunternehmern die ihre Betriebe so weiterentwickelt haben, dass sie die hohen Hygienenormative der EU erfüllen und EU-weit handeln können.
Der Amtstierarzt