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Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist seit Anfang des Jahres nicht mehr Pflicht.
Dennoch empfiehlt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Nordsachsen allen Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen dringend, ihre Tiere auch in diesem Jahr impfen zu lassen.
Der in den vergangenen zwei Jahren erreichte hohe Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit wird in Frage gestellt, wenn die Impfung nicht mehr flächendeckend durchgeführt wird, denn es kann wieder zu Infektionen nicht geschützter Rinder, Schafe und Ziegen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit aus bestehenden Erregerreservoiren kommen.
Wie das Krankheitsgeschehen in den Jahren 2006 und 2007 gezeigt hat, führt die Blauzungenkrankheit zu schweren Leiden der erkrankten Tiere und zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden in den Tierbeständen. Außerdem ist ein Anspruch auf Entschädigung der Tierseuchenkasse für Verluste durch die Blauzungenkrankheit bei Nichtimpfung nicht mehr gegeben. Deshalb sollten möglichst alle für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tiere vor Beginn der Infektionsgefährdung ab Mai dieses Jahres gegen das Virus der Blauzungenkrankheit geimpft werden.
Die Impfstoffe werden von der Sächsischen Tierseuchenkasse den Tierärzten über das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Landwirt muss daher nur die Tätigkeit des Tierarztes bezahlen.
Die Tierhalter werden dringend aufgefordert, sich rechtzeitig mit ihren Hoftierärzten in Verbindung zu setzen.
Der Amtstierarzt