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Welche Hobby- bzw. Nutztiere müssen beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) gemeldet werden?
Aus gegebenem Anlass soll über die Pflicht zur Registrierung bestimmter Tierarten beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landratsamtes Nordsachsen informiert werden.
Gemäß § 26 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) vom 03. März 2010 (BGBl. I S. 198) bzw. § 1 a der Bienenseuchen-Verordnung vom 03. November 2004 (BGBl. I S.2738) und §§ 3 und 6 der Fischseuchenverordnung vom 24. November 2008 (BGBl. I S. 2315) in der derzeit gültigen Fassung müssen Tierhaltungen mit
Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern (Pferd, Esel, usw.), Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln, Bienen und Fischen
beim zuständigen LÜVA registriert werden. Die Registrierungspflicht besteht unabhängig von der Anzahl als auch der Nutzungsart der Tiere (Hobby-, Nutz-, Zirkustiere). Ausnahmen bestehen bezüglich nicht gewerblicher Zierfischhaltungen. Änderungen sind jeweils unverzüglich zu melden.
Gehegewild, Kameliden (Lama, Alpaka usw.) sowie oben nicht genannte Klauentiere müssen beim zuständigen Veterinäramt lediglich angezeigt werden.
Die Anzeige erfolgt schriftlich gemäß aktuellen
Formular beim
Landratsamt Nordsachsen
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Richard-Wagner-Straße 7A
04509 Delitzsch
Tel: 034202/9885202
Fax: 034202/9885210
E-Mail: diana.lamm@lra-nordsachsen.de
Vom LÜVA wird eine zwölfstellige Registriernummer vergeben, die zur Anmeldung der Tierbestände bei folgenden Einrichtungen benötigt wird:
August-Bebel-Straße 6
09577 Lichtenwalde
Tel: 037206/870
Fax: 037206/87230
Web-Seite:
http://www.lkvsachsen.de
Diese Meldung dient dem Erhalt von Ohrmarken und Bestandsregister bzw. dem Zugang zum elektronischen Herkunftssicherungs- und Informationssystem (HIT).
http://www.hi-tier.de/
Desweiteren sind die genannten Tierbestände bei folgenden Behörden und Verbänden anzuzeigen:
Löwenstraße 7A
01099 Dresden
Tel: 0351/8060810
Fax: 0351/8060812
E-Mail: sekretariat@tsk-sachsen.de
Käthe-Kollwitz-Platz 2
01468 Moritzburg
Tel: 0035207/89630
Web-Seite:
www.pferde-sachsen-thueringen.de
Alle Einhufer (Pferde, Esel usw.) müssen einen Equidenpass (Pferdepass) besitzen.
Zuständige Stellen für die Ausstellung eines solchen Passes sind für Zucht- und Sportpferde die jeweiligen Zuchtverbände bzw. die deutsche reiterliche Vereinigung. Für alle anderen Einhufer (Hobbypferde, Esel) ist die oben genannte Adresse die zuständige Stelle.
Bis zum 15.01. eines jeden Jahres ist für Schweine, Schafe und Ziegen, getrennt nach Altersgruppen, eine sogenannte Stichtagsmeldung in der HIT-Datenbank durchzuführen. Dabei wird die Anzahl der zum
01. Januar im Bestand vorhandenen Tiere gemeldet. Wer diese Meldung bei der Tierseuchenkasse abgibt, hat damit automatisch der Pflicht zur Stichtagsmeldung genüge getan.
Der Amtstierarzt