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Bildungs- und Teilhabepaket – Wie und Warum?

Seit 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene - neben ihrem monatlichen Regelbedarf - auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Bildung und Teilhabe am sozialen Leben sind erforderlich, um die materielle Basis für Chancengerechtigkeit herzustellen. Insbesondere der Bildung kommt bei der nachhaltigen Überwindung von Hilfebedürftigkeit und zukünftigen Lebenschancen eine Schlüsselfunktion zu. Mit diesen zielgerichteten - weil zweckgebundenen und gesondert zu erbringenden - Leistungen, soll eine stärkere Integration bedürftiger Kinder und Jugendlicher in die Gemeinschaft erreicht werden.

Welche Leistungen gibt es?

  • Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Persönlicher Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Zuschuss zum Mittagessen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Kultur, Sport, Freizeit) für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

 

Wer bekommt diese Leistungen?

  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre ohne Ausbildungsvergütung (Ausnahme s. o.)

 

Für jedes Kind/jeden Jugendlichen muss ein gesonderter Antrag

  • beim Jobcenter Nordsachsen, wenn Leistungen nach dem SGB II bezogen werden,
  • beim Landratsamt Nordsachsen - Sozialamt - für Leistungsbezieher von Wohngeld Kinderzuschlag und Leistungen nach SGB XII oder
  • beim Landratsamt Nordsachsen - Ausländerbehörde - für Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt werden.

 

Leistungen werden in der Regel frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Antragstellung:

Anträge erhalten Sie im Landratsamt Nordsachsen, im Jobcenter Nordsachsen sowie in allen Außenstellen des Landratsamtes in Oschatz, Eilenburg und Delitzsch und in allen Geschäftsstellen des Jobcenter Nordsachsen oder Weblinksymbol hier.

Dokumentdownloadsymbol Weitere Informationen finden Sie auch im Flyer. (PDF, 492 kB)

 

Formulare

 

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