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EU Dienstleistungsrichtlinie

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie bedeutet für den Dienstleister eine Erleichterung bei der Aufnahme und Ausübung seiner Tätigkeit im europäischen Binnenmarkt.

Was beinhaltet die EU-Dienstleistungsrichtlinie:

1. Förderung des grenzüberschreitenden europäischen Handels
2. Verringerung der Behördenbarrieren
3. Vereinheitlichung der Behörden-Informationsstruktur des europäischen Binnenmarktes

Für die EU-DLR gibt es für Sachsen einen „Einheitlichen Ansprechpartner" (EA), der für Sie die Kontaktperson in Bezug auf Anfragen zu Verfahren und Formalitäten ist und bei dem Sie ihren behördenrelevanten Schriftverkehr elektronisch abwickeln.

Im nachfolgend genannten Link finden Sie alle relevanten Prozesse inklusive ihrer Verfahrensbeschreibung und der benötigten Formulare.

 

Hier geht es zu den Prozessen der EU-DLR. 

 

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur in Bezug auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie --> weitere Informationen!

 

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