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Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente

Bedingungen, Voraussetzungen und Einschränkungen

 

Im Zuge der EU-Dienstleistungsrichtlinie eröffnet das Landratsamt Nordsachsen den Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten. Für die Übermittlung gelten folgende Bedingungen und Einschränkungen:

 

- Das elektronische Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Eine Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglich, ist nicht zulässig. 

 

- Die Zugangseröffnung erfolgt nur für folgende E-Mail-Adresse: E-Mailsymbol eu.dlr@lra-nordsachsen.de

 

- Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen versenden, dürfen Sie dabei die Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten. Beachten Sie bitte, dass wir standardmäßig nur folgende Dateiformate verarbeiten: *.pdf; *.doc(x); *.xls(x); *.rtf; *.txt; *.jpg; *.tif.
Für alle anderen Dateiformate wird keine Verarbeitungsgarantie übernommen.

 

- Ist ein dem Landratsamt Nordsachsen übermitteltes elektronischen Dokument zur Bearbeitung nicht geeignet, wird der Absender unverzüglich darüber informiert. Macht ein Empfänger geltend, er könne das vom Landratsamt Nordsachsen übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, wird versucht es Ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder letztendlich als Schriftstück zu übermitteln.

 

   

Verschlüsselung

Die Verschlüsselung erfolgt entweder:

- mit Hilfe des auf dieser Seite veröffentlichten Dokumentdownloadsymbol Sicherheitszertifikats vom Landratsamt Nordsachsen (ZIP, 1,5 kB)

- oder über die Online-Postfächer des Secure Mail Gateway (SMGW) des Freistaates Sachsen.  Sie können unter Weblinksymbol http://www.egovernment.sachsen.de/820.htm die Zugangsdaten beantragen.

 

 

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