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Vereinfachte Vergaberichtlinien Konjunkturpaket 2

800 Millionen Euro stehen in Sachsen durch das Konjunkturpaket II zusätzlich bereit. Im Interesse einer zügigen Umsetzung wird das Vergaberecht vereinfacht.

Dazu haben die sächsischen Staatsministerien eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift verabschiedet.

Die Verwaltungsvorschrift legt fest, dass


1. beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben ohne nähere Begründung zugelassen werden bis zu folgenden Schwellenwerten:
- für die Vergabe von Bauleistungen:
1 Mio. € (ohne Umsatzsteuer) für beschränkte Ausschreibungen und 100.000 €
(ohne Umsatzsteuer) für freihändige Vergaben
- für Dienst- und Lieferleistungen:
100.000 € für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen.

2. Die Verwaltungsvorschrift verpflichtet die öffentlichen Auftraggeber
- auf fairen Wettbewerb durch Wechsel der Auftragnehmer,
- zur Einholung von mindestens 3 Vergleichsangeboten,
- zur Prüfung der Eignung der Bieter vor Aufforderung zur Angebotsabgabe,
- zur Erstellung eines Vergabevermerks,
- zur Gewährleistung von Transparenz durch Veröffentlichung des Beauftragten Unternehmens, des Auftragsgegenstandes und des Vergabeverfahrens im Sächsischen Ausschreibungsdienst ab einem Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 25.000 €

3. Geringfügige Änderungen gibt es bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte und bei der Beauftragung freiberuflicher Leistungen.

4. Den Kommunen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Die Verwaltungsvorschrift ist erschienen im Sächsischen Amtsblatt 09/2009.

 

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