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Die Landesdirektion Leipzig als zuständige Behörde für die Erteilung von Genehmigungen für die Durchführung öffentlicher Linienverkehre mit Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen im Direktionsbezirk Leipzig nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat alle Omnibuslinien mit Stand 08.12.2008 veröffentlicht, deren Genehmigungen in den nächsten Jahren auslaufen. Für einen großen Teil davon wurden zwischenzeitlich bereits Liniengenehmigungen mit unterschiedlicher Laufzeit erteilt. Eine ganze Reihe der betroffenen Linien verkehren im Territorium des Landkreises Nordsachsen; dieser ist Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in seinem Gebiet. Infolgedessen werden Anträge auf Neuerteilungen der Liniengenehmigungen durch die Landesdirektion in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Landkreis geprüft. Daher sind die vom Aufgabenträger Landkreises Nordsachsen vorgegebenen Planungsunterlagen und Bewertungskriterien bei der Antragstellung auf Erteilung von Liniengenehmigungen unbedingt zu beachten.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass sich der Antragsteller im Falle der Erteilung von Liniengenehmigungen mittels u. g. Verkehrsqualitätssicherungs- und -finanzierungsvertrag binden muss.
| Nahverkehrsplan Nordsachsen | |
| Anlagen zum Nahverkehrsplan Nordsachsen | |
| Auszug aus dem Kreistagsbeschluss 070/08 | |
| Mindestanforderungen und Bewertungskriterien | |
| Verkehrsqualitätssicherungs- und -finanzierungsvertrag |
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| Hinweise zum Tarif und zur Finanzierung |
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Rückfragen zu den genannten Unterlagen sind ausschließlich schriftlich
per Mail, per Post oder per Fax einzureichen bei:
Landratsamt Nordsachsen
Außenstelle Delitzsch
Straßenverkehrsamt
Richard-Wagner-Str. 7a
04509 Delitzsch
Fax: 034202/988-5110
Alle Anfragen werden ausschließlich schriftlich beantwortet. Die Fragestellungen und diesbezügliche Antworten werden nur schriftlich auf dieser Internetseite unter Wahrung der schützenswerten Unternehmergeheimnisse veröffentlicht.