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Das Sachgebiet ist zuständig für die Auflösung der ungetrennten Hofräume in den ehemals preußischen Gebieten des Freistaates Sachsen.
Mit dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 wurde den Gemeinden und der für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Behörde ein Gesetz in die Hand gegeben, die ungetrennten Hofräume in einem behördlichen Verfahren zweckmäßig und zeitsparend auflösen zu können.
Mit dem Bodensonderungsverfahren werden die Grenzen und die Größe des unvermessenen Eigentums bestimmt und somit realkreditfähige Grundstücke geschaffen.
Das Vermessungsamt ist nach § 10 BoSoG Sonderungsbehörde. Teilweise werden Arbeiten zur Vorbereitung der im Verfahren zu treffenden Entscheidungen an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure übertragen.