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Untere Forstbehörde
Seit der Kommunalisierung von Teilen der Forstverwaltung im Rahmen der Neuordnung von Verwaltungen und Kreisgebieten zum 1. August 2008 sind die forstlichen Strukturen im Freistaat dreistufig gegliedert.
- Oberste Behörde: Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
- Obere Behörde: Staatsbetrieb Sachsenforst als Forst- und Jagdbehörde
- Untere Behörde: Forstbehörde in den Landratsämtern und in den kreisfreien Städten
Die Untere Forstbehörde ist in hoheitlichen Belangen zuständig für 42.372 ha Waldfläche im Landkreis. Die entsprechende Gliederung des Waldes sowie die Aufteilung der Reviere finden Sie im Dokument am
Ende dieses Artikels.
Die Zuständigkeiten in der Unteren Forstbehörde sind in fünf Teilbereiche untergliedert:
Bereich der Aufgaben im Rahmen der Träger öffentlicher Belange
- Bauanträgen gem. § 25 SächsWaldG, BauGB, SächsBO
- Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen (Fachgesetze)
- Flurbereinigungsverfahren gem. FlurbG
- Straßenbauvorhaben gem. § 8 SächsWaldG
- Bergrechtlichen Verfahren (Fachgesetze)
- Wasserrechtlichen Verfahren (Fachgesetze)
- Immissionsschutzrechtlichen Verfahren gem. BlmSchG
- Abfallrechtlichen Verfahren (Fachgesetze)
- Erstaufforstungen gem. § 10 SächsWaldG
- Landes- und Regionalplanung gem. SächsLPlG
- Braunkohlenplanung als Teilregionalplan (Fachgesetze)
- Raumordnungsverfahren gem. ROG
- Zielabweichungsverfahren (Fachgesetze)
- Mitwirken in Planfeststellungsverfahren (Fachgesetze)
- Sicherung der Waldfunktion bei öffentlichen Vorhaben gem. § 7 SächsWaldG
- Umweltverträglichkeitsprüfungen gem. UVPG
- Reiten im Wald
Bereich der Aufgaben im Rahmen des Forstschutzes gemäß SächsWaldG
- Erlass von Anordnungen/Verfügungen für den Gesamtwald nach § 28
- Verhütung, Verhinderung und Verfolgung von Zuwiderhandlung im Wald, die Ordnungswidrigkeiten nach §52 darstellen oder einen sonstigen auf den Schutz des Waldes oder seiner Einrichtungen gerichteten Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklichen §51 Abs. 1
- Leitung und Führung der Forstschutzbediensteten nach § 50 Abs 6 SächsWaldG Kontrolle, Hilfe und Anleitung mit dieser Aufgabe betrauter Personen Waldarbeiter, FS Beauftragte des SBS, LMBV, Kommunen.
- Waldsperrung durch Rechtsverordnung aus Gründen des Waldschutzes, Waldbrandschutzes, Waldbewirtschaftung und Wildbewirtschaftung sowie zum Schutz der Waldbesucher und zur Vermeidung erheblicher Schäden
- Wahrung anderer eigener schutzwürdiger Interessen nach § 13 Abs. 1
- Entgegennahme von Anzeigen zur zeitweiligen Waldsperrung durch den Waldbesitzer nach § 13 Abs. 3
- Waldsperrung von Amts wegen § 13 Abs. 2
- Genehmigung von Feuerstätten im bzw. am Wald § 15 Abs. 1
- Erlass von Polizeiverordnungen zum Schutz des Waldes und seiner Besucher (z.B. Waldbrandschutz) § 41
- Genehmigung einer Waldsperrung durch den Waldbesitzer § 13 Abs. 2
Bereich der Aufgaben im Rahmen des Waldbrandschutzes gemäß SächsWaldG
- Vorbeugung und Schutz des Waldes vor Waldbränden im Privat - und Körperschaftswald durch Waldbranddienst sowie Unterstützung der Feuerwehr u. Einsatzleitung im Ereignisfall auf Weisung nach § 52 Abs. 1 i.V.m. § 15 sowie Dienstanweisung Waldschutzdienst
- Waldbranddienst in der waldbrandgefährdeten Zeit gemäß DA Waldbrandschutzdienst für den Gesamtwald gemäß § 28 SächsWaldG und §54 SächsBRKG
- Unterhaltung und Betrieb von Feuerwacheinrichtungen (AWFS und Feuerwachtürme)
- Mitwirkung bei der Aktualisierung der Waldbrandgefahrenklassenkarte und der Waldbrandschutzkarte und der Vorhersage - Regionenkarte für den Gesamtwald
- Waldbrandmeldung an Leitstellen BRK und Information über Brandereignisse an übergeordnete
- Forstbehörden.
- Unterstützung der Ermittlungsbehörden bei Verdacht auf Brandstiftung (Auswertung AWFS)
- Erstellung von Waldbrandberichten
Bereich der Aufgaben im Rahmen der Forstaufsicht gemäß SächsWaldG
- Überwachung der Walderhaltung, der Bewahrung des Waldes vor Schäden und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes im Privat- und Körperschaftswald (PKW) gemäß § 40 (1) Nr. 1 und §§ 16 ff.
- Verhütung, Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen waldgesetzliche Vorschriften im PKW (§ 40 (1) Nr. 2)
- Hinweis auf Mängel, Fristsetzung zur Abstellung bzw. Erlass von Anordnungen bei Gesetzesverstößen im PKW (§ 40 (4), (5)
- Verfolgung von Zuwiderhandlungen § 8 Abs. 1 im PKW, wer Wald ohne Genehmigung in eine andere Nutzungsart umwandelt (§ 53 (1) Nr. 1 )
- Verfolgung von Zuwiderhandlung § 8 Abs. 8 PKW, wer den Baumbestand ohne Genehmigung beseitigt (§ 53 (1) Nr. 2
- Verfolgung von Zuwiderhandlung § 13 Abs. 1 und 2 - wer im PKW ohne Genehmigung Wald und Waldwege sperrt oder entgegen § 13 Abs. 3 eine Sperrung nicht unverzüglich anzeigt (§53 (1)
- Verfolgung von Zuwiderhandlung § 18 Abs. 2 im PKW, wer in der fest gesetzten Frist die genannten Maßnahmen nicht ausführt (§ 53 (1) Nr. 4
- Verfolgung von Zuwiderhandlungen § 19 Abs.3 oder § 29 Abs. 7 im PKW, wer einen Kahlhieb ohne Genehmigung vornimmt (§ 53 (1) Nr. 5
- Verfolgung von Zuwiderhandlung § 20 Abs. 1 und 2 im PKW, wer nicht aufforstet, rechtzeitig nachbessert, schützt und pflegt (§ 53 (1) Nr. 6
- Verfolgung von nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß erfüllten Auflagen und Genehmigungen im PKW (§ 53 (2)
- Verfolgung von Zuwiderhandlungen im PKW, wer Angaben oder Auskünfte nach § 43 Abs. 1 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt (§ 53 (1) Nr. 7
- Erstellung forstaufsichtlicher Hinweise und Anordnungen (§ 40 Abs. 4
Bereich der Aufgaben im Rahmen des Naturschutzes im Wald gemäß SächsWaldG
- Forstliche Gutachten
- Zuarbeit zur Waldfunktionenkartierung § 6a und § 35 Abs. 3
- Stellungnahmen zu Fachplanungen (FFH und SPA)
Bereich der Aufgaben im Rahmen des Waldschutzes gemäß SächsWaldG
- Flächendeckende Überwachung des Waldes auf Schaderreger im PKW §§ 28, 40 SächsWaldG und § 34 PflSchutzG im PKW
- Organisation aller notwendigen Standardüberwachungsverfahren
- Kontrolle und Überprüfung der Eintragungen und Meldungen im Forstschutzkontrollbuch für den Gesamtwald §§ 28, 40
- Koordinierung aller eingehenden Forstschutzmeldungen (SBS, FoB Taura und Leipzig)
- Abstimmung und Informationsaustausch mit Behörden in Brandenburg und Sachsen-Anhalt in allen Fragen des Waldschutzes
- Regelmäßige Auswertung der aktuellen Schadsituation
- Prognose der Entwicklung von speziellen Schädlingen in konkreten Gebieten
- Mitarbeit in entsprechenden resortübergreifenden Arbeitsgruppen
- Umsetzung von Empfehlungen der oberen Forstbehörde und Anordnung von Maßnahmen aufgrund aktueller Schadsituationen §§ 28, 40 SächsWaldG und § 34 PflSchutzG
- Kontrolle der Einhaltung der Prinzipien der Guten fachlichen Praxis im Forstpflanzenschutz im Gesamtwald PflSchutzG und VO
- Unterstützung von Waldbesitzern bei Maßnahmen gegen Forstschädlinge im PKW §§ 28, 40
- Beantwortung von Anfragen aus der Bevölkerung zu Pflanzengesundheit und Schädlingsbefall
- Monitoring von überwachungspflichtigen Quarantäneschaderregern im Gesamtwald gemäß Entscheidung der EU-Komm. sowie PflSchutzG §§ 28, 40 SächsWaldG
- Überwachung von invasiven Neophyten in Abstimmung mit der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (Julius-Kühn-Institut)
- Mitarbeit an Informationen für die Öffentlichkeit zur allen aktuellen Waldschutzproblemen
- Waldbranddienst in der waldbrandgefährdeten Zeit gemäß DA Waldbrandschutzdienst
- Unterhaltung und Betrieb von Feuerwacheinrichtungen (AWFS ... Automatisches Waldbrandfrüherkennungssystem „Fire-Watch") für den Gesamtwald § 28 SächsWaldG §54 SächsBRKG
- Waldbrandmeldung an Leitstellen BRK und Information über Brandereignisse an übergeordnete Forstbehörden
- Mitwirkung und Unterstützung der Feuerwehr und Einsatzleitung im Ereignisfall auf Weisung im Gesamtwald SächsBRKG
Besetzung in den Außenstellen
| Besetzung des Standortes Torgau, Südring 17, 04860 Torgau |
| Ansprechpartner: |
Revierleiter Torgau Herr Jahn |
| Telefon: |
03421/ 758 584 |
| Öffnungszeiten: |
Donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr
|
| Besetzung des Standortes Oschatz, Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz |
| Ansprechpartner: |
Revierleiter Oschatz Herr Vollrath |
| Telefon: |
03435/984 148 |
| Öffnungszeiten: |
Donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr |
| Besetzung des Standortes Eilenburg, Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg |
| Ansprechpartner |
Revierleiter Delitzsch Herr Eiteljörge |
| Telefon |
03423/ 663 4523 |
| Öffnungszeiten |
Dienstags: 15:00 - 19:00 Uhr |
Eilenburg
- Frieder Voigt
- Sachgebietsleiter Untere Forstbehörde
- (Ordnungsamt)
- Telefon: 03423 7097-4520
- Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg
Standort
E-Mail
- Marion Böhme
- Sekretärin Untere Forstbehörde
- (Ordnungsamt)
- Telefon: 03423 663-4527
- Telefax: 03421 758 35 969
- Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg
Standort
- Torsten Eiteljörge
- Sachbearbeiter Untere Forstbehörde/Revierleiter Delitzsch
- (Ordnungsamt)
- Telefon: 03423 7097-4523
- Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg
Standort
- Guido Jahn
- Sachbearbeiter Untere Forstbehörde/Revierleiter Torgau
- (Ordnungsamt)
- Telefon: 03423 7097-4522
- Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg
Standort
E-Mail
- Dietmar Vollrath
- Sachbearbeiter Untere Forstbehörde/Revierleiter Oschatz
- (Ordnungsamt)
- Telefon: 03423 7097-4524
- Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg
Standort
- Markus Bachmann
- Sachbearbeiter Untere Forstbehörde
- (Ordnungsamt)
- Telefon: 03423 7097-4522
- Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg
Standort
E-Mail
- Ronny Ehlert
- Sachbearbeiter Untere Forstbehörde
- (Ordnungsamt)
- Telefon: 03423 7097-4525
- Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg
Standort
E-Mail
- Harald Köpping
- Sachbearbeiter Untere Forstbehörde
- (Ordnungsamt)
- Telefon: 03423 7097-4526
- Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg
Standort
E-Mail
- Hellmut Starke
- Sachbearbeiter Untere Forstbehörde
- (Ordnungsamt)
- Telefon: 03423 7097-4529
- Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg
Standort
E-Mail
- Joachim Wiesner
- Sachbearbeiter Untere Forstbehörde
- (Ordnungsamt)
- Telefon: 03423 7097-4528
- Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg
Standort
E-Mail
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