Alle Lebensmittelunternehmen sind nach Artikel6 der Verordnung (EG) Nr.852/2004 über Lebensmittelhygiene und Artikel4 der Verordnung (EG) Nr.853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, beide vom 29.04.2004, der zuständigen Behörde durch die Lebensmittelunternehmer zwecks Eintragung zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel3 Ziffer2 der Verordnung (EG) Nr.178/2002 alle Unternehmen, die eine mit der Erzeugung, Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen, wie auch Landwirtschaftsbetriebe (z.B. Markfruchtanbau, Getreideerzeuger, Milchproduktionsbetriebe, Obst- und Gemüseanbau).
Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen.
Aktive Meldung von Daten durch den Lebensmittelunternehmer:
Wer muss sich melden?
- Neue, der zuständigen Behörde noch nicht bekannte undoder noch nicht erfasste Lebensmittelunternehmer und
- bereits erfasste Lebensmittelunternehmer, sofern eine Aktualisierung der Daten nötig ist.
Wann muss gemeldet werden?
- Bei Neuanmeldung eines Lebensmittelunternehmens,
- bei Betriebsschließung eines Lebensmittelunternehmens,
- bei wesentlichen Veränderungen, z.B.
- Änderung der Personen- bzw. Adressdaten des Lebensmittelunternehmers
- Änderung von Bezeichnung oder Adresse von Betriebsstätten
- Änderung der BetriebsartTätigkeit
- Änderung des Produktsortiments
Die Meldung sollte innerhalb eines Monats nach Eintritt der Änderung erfolgen.
Welche Daten müssen gemeldet werden?
- Bezeichnung und Adresse der Betriebsstätte und ggf. weiterer Betriebsstätten,
- Personen- und Kontaktdaten des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers,
- BetriebsartTätigkeit (allg. Beschreibung, z.B. Getränkehersteller, Hofladen, Pizza-Service),
- Angaben zum Produktsortiment (Warengruppen),
- Angaben zur Vornutzung der Betriebsstätte
Wem und wohin müssen die Daten gemeldet werden?
- Den örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern. Zuständige Behörde für den Landkreis Nordsachsen ist das:
Landratsamt Nordsachsen
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch
Hier erhalten Sie das entsprechende Meldeformular.(PDF, 37 kB)