An alle Rinderhalter
Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG) und der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung)
Anordnung des Besamungsverbotes, des Impfverbotes, der Entfernung aller Reagenten und einer Einstellungsregelung
hier gehts zur Allgemeinverfügung(PDF, 94 kB)
Die Allgemeinverfügung kann ebenfalls im Landratsamt Nordsachsen, LÜVA, Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch, eingesehen werden.