Im Landkreis Nordsachsen gliedert sich das Sachgebiet Hygiene in:
Infektionsschutz/Seuchenhygiene
In allen Fragen des Infektionsschutzes wirkt das Gesundheitsamt gegenüber Einrichtungen und Einzelpersonen beratend.
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist es gleichzeitig auch überwachend tätig.
Für festgelegte Infektionskrankheiten besteht Meldepflicht beim Gesundheitsamt.
Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bemühen sich um Ursachenklärung, veranlassen Untersuchungen von Kontaktpersonen, leiten notwendige Schutzmaßnahmen ein, um Erkrankungen ausschließen zu können und um eine Ansteckung weiterer Personen zu verhindern.
Besonders sorgfältig und zum Teil weitgreifend müssen die Mitarbeiter bei Krankheiten mit hoher Ansteckungsfähigkeit bzw. lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen, wie z.B. Hirnhautentzündung durch Meningokokken oder Tuberkulose wirken.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Tuberkulosefürsorge.
Kommunalhygiene/Wohnungshygiene
Im Rahmen von Bauvorhaben öffentlicher Gebäude und Einrichtungen werden die hygienischen Belange durch das Gesundheitsamt eingebracht - dabei wirken die Mitarbeiter sowohl beratend als auch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit.
Ein wichtiger Bestandteil ist die barrierefreie und behindertengerechte Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude.
Ebenfalls in der Bebauungsplanung sind hygienische Belange zu berücksichtigen wie z.B. bei der Vergabe eines Kurortes.
Als Dienstleistung bietet das Gesundheitsamt Wohnungsbegutachtungen an.
Diese werden angefragt z.B. bei Verdacht auf Schimmelpilzbefall, Schadstoffen in Wohnungen oder Gesellschaftsbauten und auch in Verbindung mit allergischen Erkrankungen.
Des Weiteren werden folgende Aufgaben wahrgenommen: Überwachung im Friedhofs- und Bestattungswesen, Genehmigungen von Bestattungsfristverlängerungen sowie Exhumierungen und Überführungen von Leichnamen ins Ausland.
Trink- und Badewasserhygiene
Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins und gehört zu den saubersten Lebensmitteln - das Gesundheitsamt prüft regelmäßig die Qualität des Trinkwassers aus öffentlichen Versorgungseinrichtungen und die Hausinstallation in öffentlichen Einrichtungen.
Es prüft außerdem, dass Inhaber von Trinkwasserversorgungsanlagen regelmäßig ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrolle nachkommen.
Bei Qualitätsmängeln werden Maßnahmeauflagen erteilt.
In der Badesaison unterliegen auch alle Badegewässer der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Mitarbeiter
Delitzsch
- Doreen Syhre Ärztin Gesundheitsamt Richard-Wagner-Straße 7 a 04509 Delitzsch Tel.:03421 758-6331 E-MailStandort
- Karsten Nagel Fachkraft für Hygieneüberwachung Gesundheitsamt Richard-Wagner-Straße 7 a 04509 Delitzsch Tel.:03421 758-6328 E-MailStandort
- Mike Peuser Fachkraft für Hygieneüberwachung Gesundheitsamt Richard-Wagner-Straße 7 a 04509 Delitzsch Tel.:03421 758-6327 E-MailStandort
- Florian Tittelbach Fachkraft für Hygieneüberwachung Gesundheitsamt Richard-Wagner-Straße 7 a 04509 Delitzsch Tel.:03421 758-6374 E-MailStandort
- Sandra Wolf Fachkraft für Hygieneüberwachung Standort Delitzsch Gesundheitsamt Richard-Wagner-Straße 7 a 04509 Delitzsch Tel.:03421 758-6339 E-MailStandort
Oschatz
- Mathias Rother Hygiene-Ingenieur Gesundheitsamt Friedrich-Naumann-Promenade 9 04758 Oschatz Tel.:03421 758-6363 E-MailStandort
- Simone Hentschel Hygiene-Ingenieurin Gesundheitsamt Friedrich-Naumann-Promenade 9 04758 Oschatz Tel.:03421 758-6366 E-MailStandort
Torgau
Dokumente
- Die neue Trinkwasserverordnung-Pflichten der Vermieter und Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung(PDF, 199 kB)
- Formblatt Einzelmeldung Warmwassergroßanlagen(XLSX, 12 kB)
- Formblatt Mehrfachmeldung Wohnraumvermietung Warmwassergroßanlagen(XLSX, 11 kB)
- Merkblatt Rohmilchabgabeautomaten(PDF, 24 kB)
- Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand 25.08.2022)(DOCX, 19 kB)