Das "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge" (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) regelt Rechte und Pflichten von Anlagenbetreibern und Behörden.Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädliche Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Das Sachgebiet Immissionsschutz ist die zutändige Behörde für nahezu alle Anforderungen nach dem BImSchG und für viele der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen.Insbesondere sind folgende Aufgaben zu nennen:
- Genehmigung, Überwachung und Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Überwachung und Anordnungen bei nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Messungen und Anordnungen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen
- Mitwirkung bei Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
- Bearbeitung von Beschwerden (insbesondere Lärm-, Rauch- und Geruchsbeschwerden)
Industrieemissions-Richtlinie: Anlagen, Bekannmachungen & Veröffentlichungen
Nähere Informationen zu Anlagen, Überwachungsberichte und Genehmigungsbescheide von IED-Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie finden sie hier.
Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 44. BImSchV
Am 20. Juni 2019 ist die 44. BImSchV in Kraft getreten. Nähere Informationen finden Sie hier.
Homepage des Sachgebietes Immissionsschutz
Die Homepage des Sachgebietes Immissionsschutz finden Sie hier