- Forstschutzbeauftragte des Landkreises
- Erhaltung und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung im Privat- und Körperschaftswald (PKW) gemäß § 40 (1) Nr. 1 und §§ 16 ff.
- Verhütung, Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen waldgesetzliche Vorschriften im PKW (§ 40 (1) Nr. 2)
- Hinweis auf Mängel, Fristsetzung zur Abstellung bzw. Erlass von Anordnungen bei Gesetzesverstößen im PKW (§ 40 (4), (5)
- § 8 Abs. 1 im PKW - ungenehmigte Nutzungsartenänderung (§ 53 (1) Nr. 1 )
- § 8 Abs. 8 PKW - ungenehmigte Beseitigung von Bäumen (§ 53 (1) Nr. 2
- § 13 Abs. 1 und 2 - ungenehmigte Sperrung von Wald und Waldwegen (§53 (1)
- § 18 Abs. 2 im PKW - Nichteinhaltung von Fristen für forstliche Maßnahmen (§ 53 (1) Nr. 4
- § 19 Abs.3 oder § 29 Abs. 7 im PKW - Kahlhiebe ohne Genehmigung (§ 53 (1) Nr. 5
- § 20 Abs. 1 und 2 im PKW-rechtzeitiges Aufforsten bzw. Nachbessern (§ 53 (1) Nr. 6
- Verfolgung von nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß erfüllten Auflagen und Genehmigungen im PKW (§ 53 (2)
- Verfolgung von Zuwiderhandlungen im PKW - falsche oder unvollständige Angaben oder Auskünfte nach § 43 Abs. 2
- Erstellung forstaufsichtlicher Hinweise und Anordnungen (§ 40 Abs. 4)Reiten im Wald
- forstliche Gutachten
- Reiten im Wald