- Forstschutzbeaufttragte des Landkreises Nordsachsen
- Erlass von Anordnungen/Verfügungen für den Gesamtwald nach § 28 sowie Erlass von Polizeiverordnungen zum Schutz des Waldes und seiner Besucher gemäß § 41
- Verhütung, Verhinderung und Verfolgung von Zuwiderhandlung im Wald, die Ordnungswidrigkeiten nach §52 darstellen bzw. Straf- oder Bußgeldtatbestand nach § 51 Abs. 1 verwirklichen
- Kontrolle , Hilfe und Anleitung der Forstschutzbediensteten bzw. mit dieser Aufgabe betrauten Personen nach § 50 Abs 6 SächsWaldG
- Waldsperrung durch Rechtsverordnung aus Gründen des Waldschutzes, des Waldbrandschutzes, der Wald- und Wildbewirtschaftung sowie zum Schutz der Waldbesucher sowie Genehmigung einer Waldsperrung durch den Waldbesitzer § 13 Abs. 2
- Entgegennahme von Anzeigen zur zeitweiligen Waldsperrung durch Waldbesitzer nach § 13 Abs. 3
- Genehmigung von Feuerstätten im bzw. am Wald § 15 Abs. 1
- Mitwirkung als Träger öffentlicher Belange im Rahmen vonBauanträgen gem. § 25 SächsWaldG, BauGB, SächsBO, Aufstellung von Bebauungs-, Flächennutzungsplänen und Planfestellungsverfahren, Flurbereinigungsverfahre, Straßenbauvorhaben gem. § 8 SächsWaldG, Bergrechtlichen Verfahren, Wasserrechtlichen Verfahren, Immissionsschutzrechtlichen Verfahren, Abfallrechtlichen Verfahren, Erstaufforstungen gem. § 10 SächsWaldG, Landes- und Regionalplanung, Raumordnungsverfahren gem. ROG und der Umweltverträglichkeitsprüfung
- Sicherung der Waldfunktion bei öffentlichen Vorhaben gem. § 7 SächsWaldG