Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Person oder eine Stelle innerhalb einer Behörde, einer sozialen Einrichtung, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern befasst und für die jeweilige Institution oder das jeweilige Unternehmen interne Aufgaben wahrnimmt. Im Landkreis Nordsachsen wird die oder der Gleichstellungsbeauftragte nicht nur für die Angestellten der Verwaltung, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordsachsen tätig.
Aufgaben
Die Landkreisverwaltung hat vieles zu erfüllen. Von sozialen Dingen bis zur Trägerschaft von Bildungseinrichtungen – vom öffentlichen Nahverkehr bis zum Rettungsdienst und der Abfallentsorgung. Sie wissen was Sie möchten, wissen aber nicht wo Sie es erledigen können? Hier finden Sie alphabetisch sortiert alle Aufgaben!
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