Im Zuge der Kreisgebiets- und Funktionalreform im Jahre 2008 gewährt der Landkreis Nordsachsen seit dem 01.01.2009 auf Grundlage des § 38a des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) den Schülern mit Hauptwohnsitz im Landkreis Nordsachsen während der Zeit des Unterrichts an der Schule eine finanzielle Unterstützung (Zuschuss) zu den Ausgaben (erhöhte Aufwendungen) für eine notwendige außerhäusliche Unterbringung (Unterkunft und Verpflegung). Näheres regelt, neu seit dem 01.08.2021, die Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung (SächsSchülULeistVO).
Für Antragszeiträume bis einschließlich dem Schuljahr 2020/21 galt die Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung (SächsSchulULeistVO).
Für Antragszeiträume bis einschließlich dem Schuljahr 2017/18 galt die Sächsische Unterbringungsverordnung (SächsUVO).
Die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für entstandene Fahrtkosten ist nach der SächsSchulULeistVO nicht vorgesehen.
Die entsprechenden Hinweise in den Merkblättern sind zu beachten und die jeweiligen Antragsformulare zu verwenden (siehe unten bei Antragsunterlagen). Die Merkblätter, Antragsformulare und die Mustervorlage zum Nachweis der Gesamtwegezeit (Antragsunterlagen) erhalten Sie auch in den Bürgerbüros des Landratsamtes und an den sächsischen Schulen - auf Aktualität der Antragsunterlagen ist insbesondere bei Bezug von der Schule zu achten.
Die Anträge für Schüler mit Hauptwohnsitz im Landkreis Nordsachsen sind mit den in dem jeweiligen Antragsformular/Merkblatt genannten Unterlagen an folgende Anschrift zu richten:
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Schulen und Bildung
Sachgebiet Schulen
Fischerstraße 26
04860 Torgau
Sollten Sie eine persönliche Beratung/Abgabe in Erwägung ziehen, empfehlen wir dieses zuvor telefonisch oder per E-Mail mit dem Sachbearbeiter zu vereinbaren (Kontakt siehe unten). Buítte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise des Landratsamtes aufgrund der Corona-Pandemie.
Neben dem Versenden der Antragsunterlagen per Post, können diese alternativ in den Bürgerbüros des Landratsamtes abgegeben werden. Eine abschließende Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt erst durch den zuständigen Sachbearbeiter.
Dokumente
Ergänzende Informationen für Antragsteller Stand: Juli 2022(PDF, 660 kB) - SächsSchülULeistVO Auszug aus dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG, § 38a) Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung (SächsSchülULeistVO, gültig für Antragszeiträume ab 01.08.2021)
Datenschutz-Informationsblatt Artikel 13 DSGVO - SächsSchulULeistVO(PDF, 108 kB) |
Antragsunterlagen für Schüler (Klassenstufe 5 bis 12, 13/Strecker) mit besonderer Förderung/vertiefter Ausbildung (§ 4 Abs. 1 SOGYA) an den abschließend genannten allgemeinbildenden Schulen
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Antragsunterlagen für Berufsschüler
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Mitarbeiter
Torgau
Dokumente
- ASB_ Schülerunterbringungsleistung_DSGVO_Informationspflichten(PDF, 108 kB)
- SächsSchülULeistVO - Ergänzende Informationen für Antragsteller 07_2022(PDF, 660 kB)
- Begleitliste Teilschulnetzplan_(Berufs-)Fachklassenliste Schuljahr 2022_2023(PDF, 1,1 MB)
- SächsSchülULeistVO - Mustervorlage Gesamtwegezeit ausfüllbar 11_2022(PDF, 305 kB)
- SächsSchülULeistVO - Merkblatt Internatsschüler ausfüllbar 09_2022.pdf(PDF, 607 kB)
- SächsSchülULeistVO - Antrag Internatsschüler ausfüllbar 09_2022.pdf(PDF, 157 kB)
- SächsSchülULeistVO - Merkblatt Berufsschüler ausfüllbar 09_2022.pdf(PDF, 541 kB)
- SächsSchülULeistVO - Antrag Berufsschüler ausfüllbar 09_2022.pdf(PDF, 157 kB)