Angehörige der gesetzlich geregelten ärztlichen, zahnärztlichen und sonstigen Heilberufe (z.B. Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten), Apotheker sowie selbständig tätige Desinfektoren haben Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Verletzungen von Berufspflichten an die entsprechenden verantwortlichen Stellen weiterzuleiten und unerlaubter Ausübung der Heilberufe zu begegnen.
Aufgaben
Die Landkreisverwaltung hat vieles zu erfüllen. Von sozialen Dingen bis zur Trägerschaft von Bildungseinrichtungen – vom öffentlichen Nahverkehr bis zum Rettungsdienst und der Abfallentsorgung. Sie wissen was Sie möchten, wissen aber nicht wo Sie es erledigen können? Hier finden Sie alphabetisch sortiert alle Aufgaben!
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