Übertragung von Unterhaltsansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe gemäß § 94 Abs. 1 SGB XII
Rechtswahrende Mitteilung gegenüber Unterhaltspflichtigen nach § 94 Abs. 4 SGB XII, Feststellung der Unterhaltsfähigkeit anhand der Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen und ggf. Festsetzung der Unterhaltsforderung bei Unterhaltsfähigkeit
Durchsetzung des Auskunftsanspruches gemäß § 117 SGB XII nach den Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung
Geltendmachung von Kostenersatzansprüchen, z.B. Kostenersatz durch Erben nach § 102 SGB XII
Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Übergabe-, Altenteils- und Schenkungsverträgen
Mitarbeiter
Torgau
SabrinaSaretzkomm. Sachgebietsleiterin Hilfe zum LebensunterhaltSozialamtZimmer: 427 - Flügel C, 3. OGSchloßstraße 2704860TorgauTel.:03421 758-6271Fax:03421 75885-6210E-MailStandort
AndreaWegenerSachbearbeiterin Unterhalt/Kostenersatz nach SGB XIISG Hilfe zum LebensunterhaltZimmer: 404 - Flügel C, 3. OGSchloßstraße 2704860TorgauTel.:03421 758-6293Fax:03421 75885-6210E-MailStandort