JADGRECHT:
Erteilung, Widerruf, Versagung und Einziehung von Jagdscheinen
Die Erteilung eines Jagdscheines kann mit Vollendung des 16. Lebensjahres (Jugendjagdschein) oder mit Vollendung des 18. Lebensjahres nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung schriftlich beantragt werden. Dem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines sind das Jägerprüfungszeugnis im Original, der Nachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung sowie ein aktuelles Lichtbild (45mm x 35mm im Hochformat ohne Rand) beizufügen.
- Durchführung der Jägerprüfung
Der schriftliche Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist spätestens 6 Wochen vor dem Termin des schriftlichen Teils der Jägerprüfung einzureichen. Dem Antrag sind der schriftliche Nachweis über die Absolvierung einer jagdlichen Ausbildung von mindestens 120 Stunden, ein polizeiliches Führungszeugnis und bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter beizufügen.
- Gestattung von Jagdausübung in befriedeten Bezirken
- Rechts- und Fachaufsicht über die Jagdgenossenschaften
- Entgegennahme von Anzeigen über ersatzpflichtige Wildschäden
Die Anzeige zur Geltendmachung eines Wildschadens hat unter Angabe der Eigentumsverhältnisse, der Bezeichnung und Lage des geschädigten Grundstückes sowie zum Wildschaden (Zeitpunkt des Schadens, betroffene Feldfrucht, Größe der betroffenen Fläche) landwirtschaftlich genutzten Flächen binnen einer Woche nach Kenntnisnahme und bei forstwirtschaftlich genutzten Flächen zweimal im Jahr, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, zu erfolgen.
Anlagen - Download Anträge siehe unten "Dokumente":
- Antrag Jagdaufseher
- Antrag Jagdschein
WAFFENRECHT:
Erteilung einer Waffenbesitzkarte gemäß §§ 10, 14, 17, 18, 20 WaffG, Ausstellung und Verlängerung eines Waffenscheins gemäß § 10 Abs. 4 WaffG, eines Europäischen Feuerwaffenpass sowie Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins und Erteilung einer Erlaubnis zum Schießen mit Schußwaffen außerhalb von Schießstätten.
- Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb von Waffen sowie Munitionserwerbsberechtigung oder eines Munitionserwerbsscheins
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Führen und Schießen von Brauchtumswaffen
- Erteilung der Erlaubnis zum Verbringen, zur Mitnahme und zum Erwerb von Waffen und Munition durch den oder aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- Erteilung der Erlaubnis zur Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Schießstätte,
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung, Waffenhandel und der Stellvertretererlaubnis nach § 21 und § 21a WaffG
- Erteilung der Schießerlaubnis in Wildgehegen
Anlage - Download Anträge siehe unten "Dokumente":
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
SPRENGRECHT:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 1.SprengV
- Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG
- Entgegennahme der Anzeige der Erlaubnisinhaber nach § 7 und § 27 SprengG für Feuerwerke der Kategorie 3 und 4
Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für Feuerwerke der Kartegorie 2 (Silvesterfeuerwerke) in der Zeit vom 02.01. bis 30.12. eines jeden Jahres sind die Städte und Gemeinden als Ortspolizeibehörden.
Anlage - Download Anträge siehe unten "Dokumente":
- Anzeige Feuerwerk
Gefährliche Hunde:
Vollzug des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
Für die Haltung von Hunden der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier wird in Sachsen einer Erlaubnis benötigt. Für diese Rassen gilt außerdem ein Zucht- und Handeslverbot sowie eine Anlein- und Maulkorbpflicht.
Mitarbeiter
Delitzsch
- Jutta Dorn Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht SG Allgemeines OrdnungsrechtZimmer: Haus B - 6.25 Richard-Wagner-Straße 7 a 04509 Delitzsch Tel.:03421 758-5335 Fax:03421 758-85 5315 E-MailStandort
- Lisa Grube Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht SG Allgemeines OrdnungsrechtZimmer: Haus B - 6.26 Richard-Wagner-Straße 7 a 04509 Delitzsch Tel.:03421 758-5334 Fax:03421 758-85 5315 E-MailStandort
- Josefine Müller-Marendowska Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht SG Allgemeines OrdnungsrechtZimmer: 6.25 Richard-Wagner-Straße 7 a 04509 Delitzsch Tel.:03421 758-5333 Fax:03421 75885-5315 E-MailStandort
Oschatz
- Kevin Schmidt Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht SG Allgemeines OrdnungsrechtZimmer: 0.016 Friedrich-Naumann-Promenade 9 04758 Oschatz Tel.:03421 758-5384 Fax:03421 758-85-5315 E-MailStandort
Torgau
- Malte Dau Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht SG Allgemeines OrdnungsrechtZimmer: 2.15 Südring 17 04860 Torgau Tel.:03421 758-5367 Fax:03421 758-5315 E-MailStandort
- Jens Gebhardt Sachbearbeiter Jagd-und Waffenrecht SG Allgemeines OrdnungsrechtZimmer: 215 Südring 17 04860 Torgau Tel.:03421 758-5383 Fax:03421 758-85 5315 E-MailStandort