Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung aus dem Sprengstoffrecht, Mit ihr kann ein Lehrgangsbewerber für einen sprengstoffrechtlichen Fach-kundelehrgang seine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gegenüber dem Veranstalter nachweisen.
Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt und ist ein Jahr gültig.
Durch die Verwaltungsbehörde wird eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers vorge-nommen.
Liegen keine rechtlichen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers vor, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.
Mitarbeiter
Delitzsch
- Josefine Müller-Marendowska Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht SG Allgemeines OrdnungsrechtZimmer: 6.25 Richard-Wagner-Straße 7 a 04509 Delitzsch Tel.:03421 758-5333 Fax:03421 75885-5315 E-MailStandort
Oschatz
- Kevin Schmidt Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht SG Allgemeines OrdnungsrechtZimmer: 0.016 Friedrich-Naumann-Promenade 9 04758 Oschatz Tel.:03421 758-5384 Fax:03421 758-85-5315 E-MailStandort