Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung aus dem Sprengstoffrecht, Mit ihr kann ein Lehrgangsbewerber für einen sprengstoffrechtlichen Fach-kundelehrgang seine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gegenüber dem Veranstalter nachweisen.
Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt und ist ein Jahr gültig.
Durch die Verwaltungsbehörde wird eine Zuverlässigkeitsprüfung des Antragstellers vorge-nommen.
Liegen keine rechtlichen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers vor, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.
Mitarbeiter
Delitzsch
- Jutta Dorn Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht SG Allgemeines OrdnungsrechtZimmer: Haus B - 6.25 Richard-Wagner-Straße 7 a 04509 Delitzsch Tel.:03421 758-5335 Fax:03421 758-85 5315 E-MailStandort
Eilenburg
- Jörg Eckelmann Sachbearbeiter Untere Forstbehörde SG Untere ForstbehördeZimmer: Haus 4 - 2.84 Dr.-Belian-Straße 4 04838 Eilenburg Tel.:03421 758-4526 Fax:03421 758-85 5315 E-MailStandort