Der Landkreis hat seit 2013 für jedes Haushaltsjahr zum Stichtag 31.12. einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss einer Haushaltsperiode und bildet ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landkreises ab.
Der Jahresabschluss wird durch das Rechnungsprüfungsamt örtlich geprüft, im Anschluss stellt der Kreistag die hier abrufbaren Jahresabschlüsse fest.