Das Anliegen des Denkmalschutzes
Kulturdenkmale sind Zeugnisse der Geschichte im öffentlichen Raum. Wir setzen uns mit ihnen nicht wie mit Erinnerungs- oder Kunstgegenständen in Museen nur zu besonderen Zeiten durch Betrachtung auseinander, sondern auch durch alltäglichen Umgang und Benut-zung wie mit Sachen der Gegenwart. Auf diese Weise wirkt Geschichtliches gegenwärtig als Bereicherung unserer Lebenserfahrung, ist Ausdruck unserer kulturellen Tradition und prägt das Erscheinungsbild unserer Städte und Gemeinden. Denkmalpflege dient in diesem Sinne dem Wohl des Einzelnen und der Allgemeinheit.
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage des behördlichen Denkmalschutzes bildet das Sächsische Denkmalschutzgesetz(SächsDSchG) vom 3.März 1993, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S 234).
Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind von Menschen geschaffene Sachen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Das können zum Beispiel Schlösser, Kirchen, Wohnhäuser, Gehöfte, Plätze, Landschaftsgärten, technische Denkmale wie Mühlen oder Brücken, aber auch Bodendenkmale sein.
Habe ich ein Kulturdenkmal?
Die Kulturdenkmale sollen nachrichtlich in öffentliche Verzeichnisse, sogenannte Kulturdenkmallisten, aufgenommen werden. Auskünfte, ob Ihr Objekt in der aktuellen Liste der Kulturdenkmale erfasst ist, erteilt Ihnen gern unsere untere Denkmalschutzbehörde. Sie können die Liste der Kulturdenkmalemit Ausnahme der archäologischen Denkmale auch online einsehen.
GEnehmigungspflichten
Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen müssen beachten, dass vor jeder Veränderung am Denkmal eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Im Zweifelsfall empfiehlt sich für jeden Eigentümer eines älteren Gebäudes oder vor mit Bodeneingriffen verbundenen Baumaßnahmen die Nachfrage, ob denkmalschutzrechtliche Belange betroffen sind.
Die Genehmigung ist bei unserer Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Wir verstehen diese denkmalschutzrechtliche Genehmigung über die gesetzliche Notwendigkeit hinaus als Hilfe für den Eigentümer zur möglichst baustil- und denkmalgerechten Instandsetzung und stehen sowohl in der Planungsphase als auch während der Bauausführung gern zur Bauberatung zur Verfügung. Bei Bedarf können auch Fachleute der Landesämter für Denkmalpflege hinzugezogen werden.
Fördermöglichkeiten
Da die Erhaltung von Kulturdenkmalen im öffentlichen Interesse liegt und manchmal (durchaus nicht in der Regel) mit erhöhten Aufwendungen verbunden ist, besteht die Möglichkeit der Förderung durch die öffentliche Hand.
Zurzeit bestehen für Eigentümer von Kulturdenkmalen u.a. folgende Fördermöglichkeiten:
- Gewährung steuerlicher Erleichterungen nach den Regelungen der §§ 7i, 10f und 11b oder 10g des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Diese beinhalten unter bestimmten Bedingungen die steuerliche Absetzung von Instandsetzungsaufwendungen.
- Ausreichung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales. Hierunter ist die anteilige direkte Bezuschussung der denkmalbedingten Mehraufwendungen insbesondere bei hochwertigen und existentiell gefährdeten Kulturdenkmalen zu verstehen.
Formulare
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Anzeige nach § 12 Abs. 1 Satz 2 SächsDSchG
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales
- Antragsformular nach § 10g EStG
- Antragsformular nach §§ 7i, 10f und 11b EStG
- Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung §§ 7i 10f 10g und 11b EStG
- Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals
Download Anträge und Merkblatt siehe unten "Dokumente"
Mitarbeiter
- Dr. Jürgen Liebau Sachgebietsleiter SG DenkmalschutzZimmer: Haus 4 - Zi. 3.69 Dr.-Belian-Straße 4 04838 Eilenburg Tel.:03421 758-3420 E-MailStandort
- Katrin Böhm Sachbearbeiterin Denkmalschutz SG DenkmalschutzZimmer: Haus 4 - Zi. 3.68 Dr.-Belian-Straße 4 04838 Eilenburg Tel.:03421 758-3150 Fax:03421 75885-3110 E-MailStandort
- Marina Lemke Sachbearbeiterin Denkmalschutz SG DenkmalschutzZimmer: Haus 4 - Zi. 3.75 Dr.-Belian-Straße 4 04838 Eilenburg Tel.:03421 758-3146 Fax:03421 75885-3110 E-MailStandort
- Christin Schwarze Sachbearbeiterin Denkmalschutz SG DenkmalschutzZimmer: Haus 4 - Zi. 3.75 Dr.-Belian-Straße 4 04838 Eilenburg Tel.:03421 758-3151 Fax:03421 75885-3110 E-MailStandort
- Christina Obst Sachbearbeiterin Denkmalschutz SG DenkmalschutzZimmer: 1. OG - Zi. 62 Friedrich-Naumann-Promenade 9 04758 Oschatz Tel.:03421 758-3162 Fax:03421 75885-3110 E-MailStandort
- Doreen Freund Sachbearbeiterin Denkmalschutz SG DenkmalschutzZimmer: Fl. C - Zi. 405 Schlossstraße 27 04860 Torgau Tel.:03421 758-3163 Fax:03421 75885-3110 E-MailStandort
- Elfie Werner Sachbearbeiterin Denkmalschutz SG DenkmalschutzZimmer: Fl. C - Zi. 405 Schlossstraße 27 04860 Torgau Tel.:03421 758-3163 Fax:03421 75885-3110 E-MailStandort
- Christian Zschüntzsch Projektstelle Breitband Denkmalschutz SG DenkmalschutzZimmer: Fl. C - Zi. 408 Schlossstraße 27 04860 Torgau Tel.:03421 758-3164 Fax:03421 75885-3110 E-MailStandort
Dokumente
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung(PDF, 24 kB)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales(PDF, 50 kB)
- Antrag nach § 10g EStG(PDF, 246 kB)
- Merkblatt für Antrag nach §§ 7i, 10f, 10g und 11b EStG(PDF, 226 kB)
- Antrag nach §§ 7i, 10f und 11b EStG(PDF, 259 kB)
- Denkmalschutz Anzeige § 12 SächsDSchG(PDF, 877 kB)
- Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung(PDF, 235 kB)