Das Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) nimmt im Landratsamt Nordsachsen die Aufgaben der oberen Flurbereinigungsbehörde und der Flurbereinigungsbehörde nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wahr, sofern diese nicht nach dem Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG) auf die Teilnehmergemeinschaften übertragen sind. Des Weiteren ist das ALN im Landratsamt Nordsachsen nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) Flurneuordnungsbehörde.
Wenn Sie weiterführende Informationen erhalten möchten, dann lesen Sie bitte hier unter Aufgaben, Ländliche Neuordnung die ausführlichen Erläuterungen oder besuchen Sie angegebene Internet-Seiten des Bundes, der Länder und der zuständigen Verbände sowie deren Teilnehmergemeinschaften.
Das ALN bearbeitet folgende Schwerpunktaufgaben:
- Unterstützung der Gemeinden im Landkreis Nordsachsen durch Verfahren der Ländlichen Neuordnung für eine nachhaltige regionale integrierte ländliche Entwicklung unter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange
- Bodenordnung zur regionalen Entwicklung des ländlichen Raumes, zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur, des Natur- und Landschaftsschutzes und der Wasserwirtschaft durch Verfahren nach dem FlurbG
- Bodenordnung zur Feststellung und Neuordnung des Eigentums sowie zur Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum nach dem 8. Abschnitt des LwAnpG
- Aufsicht und Betreuung der Teilnehmergemeinschaften sowie Bearbeitung der Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaften in den Verfahren nach dem FlurbG
Das ALN ist zuständig für die:
- Einleitung und Anordnung der Verfahren der Ländlichen Neuordnung
- Regelflurbereinigung nach §1 FlurbG
- Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
- Unternehmensflurbereinigung nach §87 FlurbG
- Beschleunigte Zusammenlegung nach §91 FlurbG
- Freiwilliger Landtausch nach § 103a FlurbG
- Zusammenführung von getrennten Boden- und Gebäudeeigentum
nach dem 8. Abschnitt des LwAnpG
- Durchführung der Verfahren
- Bestellung der Vorsitzenden der Vorstände von Teilnehmergemeinschaften
- Planfeststellung der Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaften
- Prüfung und Genehmigung der Verfahrensschritte
- Aufsicht über die Teilnehmergemeinschaften
- Widerspruchsbearbeitung als Widerspruchsbehörde und Widerspruchsausschuss der Ländlichen Neuordnung
Das ALN stellt den Vorständen von Teilnehmergemeinschaften die Vorsitzenden zur Verfügung:
Vorsitzender | Stellvertretende Vorsitzende | Teilnehmergemeinschaft |
Herr Schäfer Tel: 03421 758- 3236 |
Herr Dorusch App: - 3233 |
Glossen, Ablaß, Sornzig, Terpitz |
Frau Mey App: - 3234 |
Zinna, Durchwehna | |
Frau Bleisch App: - 3269 |
Neiden, Süptitz | |
Herr Szymanski Tel: 03421 758- 3238 |
Frau Krebs App: - 3239 |
Melpitz, Schönwölkau, Klitzschen, Liebersee |
Frau Horn App: - 3240 |
Langenreichenbach,Bockwitz, Mehderitzsch | |
Herr Friebel Tel: 03421 758- 3244 |
Herr Morstein App: - 3249 |
Strelln, Kospa-Pressen, Schöna |
Herr Knappe App: - 3267 |
Audenhain, Wildenhain, Sprotta, Sitzenroda, Großtreben | |
Herr Hindemith Tel: 03421 758-3250 |
Frau Treder App: - 3252 |
Mockrehna, Löbnitz, Gruna, Probsthain, Kossa |
Herr Thiele App: - 3253 |
Wöllnauer Senke, Mahlis |
Zum ALN gehören folgende Sachgebiete:
Sachgebiet 1 Herr Gunter Müller Tel: 03421 758-3230 |
Obere Flurbereinigungsbehörde (Einleitung, Anordnung, Prüfung, Genehmigung, Planfeststellung, Aufsicht) |
Sachgebiet 2 Herr Pascal Schäfer Tel: 03421 758-3236 |
Durchführung und technische Bearbeitung der Verfahren nach dem FlurbG |
Sachgebiet 3 Herr Falk Szymanski Tel: 03421 758-3238 |
Durchführung und technische Bearbeitung der Verfahren nach dem FlurbG |
Sachgebiet 4 Herr Friebel Tel: 03421 758-3244 |
Durchführung und technische Bearbeitung der Verfahren nach dem FlurbG |
Sachgebiet 5 Herr Thorsten Hindemith Tel: 03421 758-3250 |
Durchführung und technische Bearbeitung der Verfahren nach dem FlurbG und dem LwAnpG |
Sachgebiet 6 Frau Sarah Korn Tel: 03421 758-3262 |
Qualitätssicherung |
Rechtsgrundlagen:
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG)