Das Jugendamt darf entsprechend dem Aufgabenkatalog nach § 59 SGB VIII kostenlos beurkunden. Dies betrifft z.B. Verpflichtungen zum Kindesunterhalt, Anerkennung der Vaterschaft und Sorgeerklärungen (auch vor Geburt).
Beurkundungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Urkundsperson Frau Nolpert in Oschatz möglich.
- benötigte Unterlagen für die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Kindesmutter (auch vor Geburt des Kindes möglich)
- benötigte Unterlagen für Beurkunden Sorgerechtserklärungen(auch vor Geburt des Kindes möglich)
- benötigte Unterlagen für die Beurkundung von Unterhalt
Das Jugendamt führt auch das Sorgeregister und erteilt daraus Auskünfte.
- benötigte Unterlagen für Auskünfte aus dem Sorgeregister über Alleinsorge für den Erstantrag und die Folgebescheinigung