Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen für:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
- Schulbedarf (dazu wird eine gültige Schulbescheinigung benötigt),
- Lernförderung,
- gemeinschaftliches Mittagsessen,
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Verein, Musikschule u.a.),
- Schülerbeförderungskosten.
NEU ab 01.August 2019
Mit der Bewilligung Ihres Arbeitslosengeld II-Antrages (Erstantrag oder Weiterbewilligung) gelten die Leistungen für Bildung und Teilhabe als beantragt. Eine gesonderte Antragstellung ist nur noch für Leistungen der Lernförderung notwendig. Anträge erhalten Sie dazu in den Eingangszonen des Jobcenter Nordsachsen oder beim Landratsamt Nordsachsen bzw. in der Formularübersicht der Homepage.