Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden als Arbeitslosengeld II und Sozialgeldbezeichnet.
Erwerbsfähige Personen erhalten Arbeitslosengeld II, Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bzw. nicht erwerbsfähige Erwachsene erhalten Sozialgeld.
Achtung! Der vereinfachte Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II kann nur noch bis 31.03.2021 gestellt werden. Ab 01.04.2021 werden u.a. wieder ausführliche Angaben zu den Vermögensverhältnissen abgefordert.
Das durch die Bundesagentur für Arbeit erstellte Erklärvideo „Antrag auf Arbeitslosengeld II ausfüllen“ begleitet Sie beim Ausfüllen Ihres Antrages.
Des Weiteren zeigen wir Ihnen am Beispiel von Familie Mustermann, wie der Antrag und die erforderlichen Anlagen ausgefüllt werden müssen. Gleichzeitig erklären wir Ihnen, wie der Anspruch auf Arbeitslosengeld II berechnet wird.
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Muster "Familie Mustermann"(PDF, 858 kB)
- Vereinfachter Antrag ALG II(PDF, 2,0 MB) (Kurzantrag für die gesamte Bedarfsgemeinschaft)
- Anlage KAS(PDF, 1,0 MB) (Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit) für Max Mustermann
- Anlage SV(PDF, 1,0 MB) (Sozialversicherung) für Max Mustermann
- Anlage WEP(PDF, 2,0 MB) (für eine weitere Person ab 15 Jahren) für Eva Mustermann
- Anlage WEP(PDF, 2,0 MB) (für eine weitere Person ab 15 Jahren) für Paula Mustermann
- Anlage EK(PDF, 1,9 MB) (Feststellung der Einkommensverhältnisse) für Max Mustermann
- Anlage EK(PDF, 1,9 MB) (Feststellung der Einkommensverhältnisse) für Eva Mustermann
- Anlage EK(PDF, 1,9 MB) (Feststellung der Einkommensverhältnisse) für Paula Mustermann
- Anlage KI(PDF, 1,0 MB) (für Kinder unter 15 Jahren) für Franz Mustermann
Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen erhalten:
• den maßgebenden Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichert
• Kosten der Unterkunft und Heizung
• Mehrbedarfe
• Leistungen für Bildung und Teilhabe
Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:
• Sie sind über 15 Jahre alt und haben das Renteneintrittsalter (65-67 Jahre) noch nicht erreicht.
• Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
• Sie können und dürfen mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
• Sie sind nicht beschäftigt oder Ihr Einkommen liegt unter dem Existenzminimum.
• Sie haben kein Vermögen, von dem Sie leben können.
Vordrucke und Merkblätter rund um das Thema Arbeitslosengeld II finden Sie hier.<br />
Sie können ab sofort auch online Ihren Weiterbewilligungsantrag stellen oder Veränderungen mitteilen.
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Neukunden erhalten hier weitere Informationen.