Anpassung der Regelbedarfsstufen ab 2021
Ab dem 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber neue monatliche Regelbedarfsstufen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII geregelt.
- hier gehts zur Übersicht "Regelbedarfe 2021(PDF, 136 kB)"
Informationen zum Sozialschutzpaket
Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.
>> Aussetzen der Vermögensprüfung
Wer zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2021 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.
>> Übernahme der Kosten der Unterkunft
Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Anträgen, die vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2021 beginnen, für die Dauer der ersten sechs Monate in der tatsächlichen Höhe anerkannt.
>> ab 01.09.2020 müssen Weiterbewilligungsanträge wieder gestellt werden
Der Weiterbewilligungsantrag inklusive aller notwendigen Anlagen kann auch von zu Hause online über die Plattform http://www.jobcenter.digital übermittelt werden.
>> Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherung?
Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II können Menschen erhalten, für die Folgendes gilt: Sie können zwar arbeiten, aber Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder durch (erhebliches) Vermögen bestreiten. Die Grundsicherung steht auch Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern offen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wer Kurzarbeiter-geld erhält, aber damit seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie nicht decken kann, kann Grundsicherung als ergänzende Leistung erhalten.
Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung.