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Jobcenter Nordsachsen

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per Web oder App Termin am ausgewählten Standort buchen

Aktuelles

Informationen rund um das Bürgergeld und andere Themen

Jobcenter - Standorte & Kontakt

Standorte

  • Oschatz: Blomberger Str. 2
  • Torgau: Georgenstr. 8
  • Eilenburg: Hartmannstr. 1
  • Delitzsch: Richard-Wagner-Str. 7b

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
  • Dienstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Wir empfehlen Ihnen zur Vermeidung von Wartezeiten, vorab einen Termin für Ihr Anliegen online zu buchen.

Kontakt

  • per Telefon montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr: 03435 / 980 493
  • per Post: Blomberger Str. 2, 04758 Oschatz
  • per E-Mail: Jobcenter-nordsachsen@jobcenter-ge.de. 

Jobcenter digital - Anträge und Anliegen online erledigen

  • Aktuelle Informationen rund um das Arbeitslosengeld II finden
  • Postfachservice nutzen: Tauschen Sie Nachrichten online mit Ihrem Jobcenter aus
  • Veränderungen mitteilen: Teilen Sie online Veränderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse mit und übermitteln Sie Anlagen und Dokumente an das Jobcenter
  • Anträge einreichen und Fristen einhalten
  • Jobsuche starten: Finden Sie Ihren neuen Job in der Jobsuche

 

Interesse geweckt?

Terminbuchung

Hier können Sie ganz einfach, bequem und kostenfrei einen persönlichen Termin im Jobcenter Nordsachsen buchen. Mit einer Terminbuchung vermeiden Sie Wartezeiten und wir können Ihr Anliegen so zügig und professionell klären.

Noch einfacher funktioniert es mit der App: cleverQ - Apps bei Google Play oder cleverQ im App Store

Für die Abgabe von Unterlagen ist keine persönliche Vorsprache notwendig. Nutzen Sie hierfür jobcenter.digital.

Aktuelles

NEU: MEINE BERATUNG PER VIDEO

Eine gute Beratung bringt Ihnen viele Vorteile – vor Ort oder online. Das Jobcenter Nordsachsen bietet ab sofort persönliche Gespräche als Videotermin an. In der Beratung per Video können Sie mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner ein persönliches Gespräch führen – egal wo Sie sind. Wichtige Informationen können dabei über den Bildschirm veranschaulicht werden. Der Videotermin ist freiwillig und vertraulich. Sparen Sie sich Anfahrt und Wartezeit und probieren es einfach mal aus!

UND SO GEHT'S:

TERMIN VEREINBAREN

Vereinbaren Sie mit einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner an unseren Standorten Delitzsch sowie Torgau eine Videoberatung. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail an unsere Postfächer:

Delitzsch

Torgau

oder vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch unter: 03435/980 493.

GERÄTE ÜBERPRÜFEN

Klicken Sie spätestens 5 Minuten vor Beginn des vereinbarten Videotermins auf den Zugangslink in der E-Mail und stimmen Sie der Einwilligungserklärung zu. Bestätigen Sie den Zugriff auf Ihre Kamera und Ihr Mikrofon. Ob Ihr Endgerät und Browser geeignet sind, überprüfen Sie bestenfalls vorab hier.

VIDEOBERATUNGSRAUM BETRETEN

Ihre Gesprächspartnerin oder Ihr Gesprächspartner sieht, dass Sie im Warteraum sind und schaltet Sie für den Videotermin frei.

 

BÜRGERGELD

Die Reform der Grundsicherung ist mit der Einführung des Bürgergelds beschlossen. Gern stellen wir Ihnen einen kurzen Überblick an wichtigen Informationen bereit:

Personen, die sich bereits im laufenden Bezug befinden, brauchen keinen neuen Antrag für das Bürgergeld stellen. Die laufende Leistung wurde auf das Bürgergeld umgestellt. Endet Ihre Bewilligung, dann beantragen Sie wie bisher eine Weiterbewilligung. Am einfachsten geht dies über jobcenter.digital.

An unseren 4 Standorten bieten wir allen Interessierten ab sofort kostenfreie Workshops zur Einführung des Bürgergelds an.
Buchen Sie sich einen Termin Ihrer Wahl und informieren Sie sich jetzt zum neuen Bürgergeldgesetz sowie den bevorstehenden Änderungen.
Hier geht's zur Terminbuchung.

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit stehen Ihnen jederzeit weiterführende Informationen zum Thema Bürgergeld bereit.

Übertragung von hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen

Die Trägerversammlung des Jobcenter Nordsachsen hat die Übertragung von Aufgaben und den dafür erforderlichen hoheitlichen Befugnissen auf die Bundesagentur für Arbeit (BA)  sowie die Annahme von Serviceangeboten der BA durch den Geschäftsführer des Jobcenter Nordsachsen beschlossen.

Rechtsgrundlage:

  • § 44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 i.V.m. § 44b Abs. 4 Satz 1 SGB II
  • § 44c Abs. 2 i.V.m. § 44 b Abs. 4 und 5 SGB II
  • § 44d Abs. 1 Satz 3 HS 1 SGB II
  • § 16 Abs. 4 SGB II i.V.m. § 22 Abs. 4 SGB III
  • § 11 Nr. 1 VKFV

Folgende hoheitlichen Aufgaben/ Befugnissen werden für die Dauer vom 01.01.2022 – 31.12.2024 übertragen:

  • Barzahlungsverkehr
  • Ausbildungsvermittlung und Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen
  • Ärztliche Begutachtung und Beratung
  • Berufspsychologischer Service
  • Technischer Beratungsdienst
  • Service Center SGB II
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach § 116 SGB X
  • Forderungseinzug (§ 44b Abs. 4 Satz 1 SGB II i.V. mit § 11 Nr. 1 VKFV)