Vorsichtige Entwarnung bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP): Nach einer Entscheidung der Landesdirektion Sachsen liegt der Landkreis Nordsachsen nicht mehr in der ASP-Sperrzone I. Davon betroffen waren bislang die Gemeinden Cavertitz, Liebschützberg, Oschatz, Naundorf und Mügeln. Das Landratsamt hat deshalb per Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung die speziellen Regeln für den Transport von erlegten Wildschweinen, frischem Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnissen in der ehemaligen Pufferzone aufgehoben.

Die Leiterin des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes (LÜVA), Dr. Barbara Lemm, mahnt jedoch weiter zur Vorsicht: „Ein neuer Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Wildschweinbestand kann jederzeit wieder auftreten.“ Daher seien die Vorgaben der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten vom 3. November 2022 weiter konsequent einzuhalten. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Fall- und Unfallwild im gesamten Landkreisgebiet unverzüglich an das LÜVA zu melden ist und jedes gesund oder krank erlegte Wildschwein weiter mittels Blutprobe auf das ASP-Virus untersucht werden muss.

Link: Die „Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Verbringungsregelungen für erlegte Wildschweine, frisches Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse“ im Wortlaut.