Das Landratsamt Nordsachsen hat zur künftigen Unterbringung von Flüchtlingen in Torgau eine mit der Stadtverwaltung abgestimmte Entscheidung getroffen. Diese war notwendig geworden, da der Vertrag für die Gemeinschaftsunterkunft am Süptitzer Weg im August 2025 ausläuft. „Wir haben vom Hotel bis zum Containerdorf ein knappes Dutzend angebotener Varianten gründlich geprüft. Der finanzielle beziehungsweise zeitliche Aufwand für die Umsetzung ist in allen Fällen zu hoch“, sagt Landrat Kai Emanuel. „Daher sind wir zu dem Entschluss gekommen, mit dem Eigentümer der Immobilie am Süptitzer Weg über einen neuen Vertrag zu verhandeln. Sein Interesse daran hat er bereits signalisiert.“ Voraussetzung für den Fortbestand der etablierten Unterkunft sei allerdings, dass diese samt angrenzendem Erweiterungsbau saniert wird und die Anforderungen der Unterbringungsstrategie des Landkreises erfüllt.
Das vom Kreistag bestätigte Konzept sieht in Nordsachsens größeren Städten zentrale Unterkünfte für jeweils bis zu 150 Menschen ohne Bleibeperspektive vor – sowohl Alleinreisende als auch Familien und Paare. Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht beziehungsweise guten Bleibeaussichten sollen hingegen dezentral in Wohnungen untergebracht werden. In Torgau will die Stadt über ihre kommunale Wohnungsgesellschaft dafür die entsprechenden Quartiere zur Verfügung stellen.
Die Gemeinschaftsunterkunft am Süptitzer Weg hat derzeit 80 Plätze, die ausschließlich mit allein reisenden Männern belegt werden können. Durch die dringend notwendige Sanierung des Haupt- und Erweiterungsgebäudes sollen die erforderlichen Kapazitäten für alle Personengruppen sowie Sozial- und Verwaltungsräume entstehen. „Außerdem hoffe ich, dass sich in Bund und Land die Erkenntnis durchsetzt, Menschen ohne Bleibeperspektive gar nicht erst bis zur kommunalen Ebene zu bringen. Dann könnten wir uns vielmehr um die Integration der anerkannten Flüchtlinge kümmern“, so Landrat Emanuel.