Nordsachsens Kreiswahlleiter Steffen Fleischer fordert alle Wahlberechtigten des Landkreises auf, bei der vorgezogenen Bundestagswahl von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch zu machen und durch ihre Stimmabgabe die Einflussmöglichkeit auf die künftige Besetzung des Deutschen Bundestages wahrzunehmen. „Die Teilnahme an Wahlen gehört zu den elementaren demokratischen Grundrechten. Mit ihrer Wahlentscheidung nehmen die Wählerinnen und Wähler wichtigen Einfluss auf das politische Geschehen und gestalten die Zukunft mit. Je mehr Stimmen abgeben werden, desto höher ist die Legitimation des Deutschen Bundestages“, so der Kreiswahlleiter.

Im Landkreis Nordsachsen können die ca. 164.000 Wahlberechtigten am Wahltag (23.02.) in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimmen im Wahllokal abgeben. „Jeder wahlberechtigten Person wird vorab per Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt, dass sie in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und in welchem Wahlraum sie am Wahltag wählen gehen kann“, sagt Fleischer. „Die Wahlberechtigten sollten ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen sowie ihren Personalausweis oder Reisepass bereithalten.“

Die Wähler haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: Mit der Erststimme (Direktstimme) entscheiden sie sich für einen Kandidaten im Wahlkreis 150 Nordsachsen, mit der Zweitstimme (Listenstimme) für die sogenannte Landesliste einer Partei im Freistaat Sachsen, wobei dies die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze auf die Parteien insgesamt ist.

Wie immer kann das Wahlrecht auch durch Briefwahl ausgeübt werden. „Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar ist jedoch der verkürzte Briefwahlzeitraum - voraussichtlich nur rund zwei Wochen - zu berücksichtigen“, hebt Steffen Fleischer hervor. Der Beginn der Briefwahl sei in den Städten und Gemeinden des Landkreises grundsätzlich ab 6. Februar möglich.

Der für die Briefwahl benötigte Wahlschein und die dazugehörigen Unterlagen können laut Kreiswahlleitung am einfachsten unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bei der Stadt oder Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. „Die Wahlbenachrichtigung erhalten alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar. Dort ist ein entsprechender Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins aufgedruckt. Auch die Nutzung von E-Mail oder das Ausfüllen eines Online-Formulars ist möglich. Nur die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig“, sagt Steffen Fleischer und ergänzt: „Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.“ Die Deutsche Post stelle sicher, dass alle Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, auch rechtzeitig ankommen.

„Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte diesen direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder jemanden bitten, dies zu übernehmen“, rät Fleischer. Alternativ könne man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dafür entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür sei der Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und ein Lichtbildausweis mitzubringen. „Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen - und zwar per Briefwahl oder aber am Wahltag in jedem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 150 Nordsachsen.“

Wer den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten möchte, kann in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abholen oder den Antrag dort persönlich stellen zu wollen. Steffen Fleischer: „Vor Ort kann man den Stimmzettel gleich ausfüllen und den Wahlbrief abgeben. So werden zwei Postwege eingespart.“ Wer dagegen seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, könne bis spätestens Samstag vor der Wahl um 12 Uhr zu seinem Wahlamt gehen. „Bei glaubhafter Versicherung des Sachverhalts wird ein neuer Wahlschein erteilt und der vorherige Wahlschein für ungültig erklärt.“

Die vorläufigen Wahlergebnisse können am Wahlabend im Internet unter wahlen.sachsen.de abgerufen werden. Das endgültige Wahlergebnis für den Wahlkreis 150 Nordsachsen wird der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 27. Februar ab 17 Uhr auf Schloss Hartenfels in Torgau ermitteln und feststellen.

Nordsachsens Kreiswahlleiter Steffen Fleischer Foto: LRA