Der Landkreis Nordsachsen erstellt gegenwärtig die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Leipzig in der Wahlperiode 2024 bis 2028. Ehrenamtliche Richter an den Verwaltungsgerichten wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Gerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt im gleichen Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Über juristische Kenntnisse müssen die Bewerber nicht verfügen, vielmehr sind Alltagskenntnisse, Lebenserfahrung und gesunder Menschenverstand wichtig.

Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die sich dieser interessanten ehrenamtlichen Tätigkeit widmen möchten. Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Wohnsitz im Landkreis Nordsachsen. Nicht möglich ist dieses Ehrenamt für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Die Verwaltungsgerichte entscheiden über Anträge zu öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten vornehmlich zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden. So werden beispielsweise Klagen gegen abgelehnte Baugenehmigungen, Streitigkeiten im Bereich der öffentlichen Gebühren und Abgaben, in Führerscheinangelegenheiten oder zu Fragen des Asylrechts behandelt.

Für die Ausübung des Ehrenamts werden Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenersatz gezahlt.

Schriftliche Bewerbungen bis 7. April 2023 bitte an:

Landratsamt Nordsachsen, Rechtsamt, Johannes Zimmermann, Schloßstraße 27, 04860 Torgau

Telefon: 03421 758-1602, Mail: johannes.zimmermann(at)lra-nordsachsen(dot)de

Weitere Infos auch im Amtsblatt vom 10. März, abrufbar unter www.landkreis-nordsachsen.de.