Nachdem zuletzt in mehreren Wellen alte Papierführerscheine gegen EU-konforme Plastikkarten getauscht werden mussten, naht jetzt der nächste Stichtag. Wie die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Nordsachsen informiert, endet am 19. Januar 2026 die Frist für den Umtausch der bereits im Scheckkartenformat ausgegebenen Führerscheine mit Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 in ein neues Exemplar.
„Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Umtauschfrist an Ihre zuständige Führerscheinstelle“, appelliert Steffi Karau, Leiterin der nordsächsischen Fahrerlaubnisbehörde, an die betroffenen Kraftfahrer. „Nach Ablauf der Frist wird der alte Führerschein ungültig. Und das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.“
Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union (EU) alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt zeitlich gestaffelt. Im Ergebnis werden alle Führerscheine in der EU in Kartenform vereinheitlicht, in einer Datenbank erfasst und damit besser vor Fälschung und Missbrauch geschützt.
Alle Infos zum Führerscheinumtausch:
Tabellarische Übersicht der Umtausch-Staffelung gemäß Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind („Plastikkarte“) | |
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |