Nach der amtlichen Feststellung der Geflügelpest bei Grimma (Landkreis Leipzig) wurden zwei Restriktionszonen festgelegt, welche auch in den Landkreis Nordsachsen reichen. Die sogenannte Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern umfasst die Gemeinden Wermsdorf und Mügeln. Innerhalb dieser Überwachungszone liegt die Schutzzone. Sie hat einen Radius von drei Kilometern und schließt die Ortsteile Liptitz und Grauschwitz der Gemeinden Wermsdorf und Mügeln mit ein. Der genaue Verlauf der Restriktionszonen im Landkreis ist im Geoportal Nordsachsen einsehbar.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Nordsachsen hat für den betroffenen Bereich mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung mit besonderen Schutzmaßnahmen erlassen. Dazu gehört unter anderem das Verbot von Ausstellungen, Märkten, Schauen, Wettbewerben sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel, einschließlich Tauben, verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden. Insbesondere gilt eine strenge Stallpflicht in beiden Restriktionszonen.

Update: Die Allgemeinverfügung ist am 6.3.2025 mit redaktionellen Änderungen neu veröffentlicht worden.

Die exakten Restriktionszonen als Kartenansicht im Geoportal:

https://cardomap.landkreis-nordsachsen.de/lranos.aspx?permalink=1GQNhYnX