Zum achten Mal lobt der Landkreis in diesem Jahr den Wettbewerb um „Nordsachsens schönste Kleingartenanlage“ aus. Die Bewerbungsfrist für die 2025er Auflage unter dem Motto „Kleingärten im demografischen Wandel – attraktiv für Jung und Alt“ endet am 30. April. Maximal 20 Meldungen werden zugelassen. Im Juni und im Juli besucht eine Jury die Teilnehmer. Gekürt wird Nordsachsens schönste Kleingartenanlage dann am 25. September im Bürgerhaus Eilenburg. Dem Sieger winkt neben einer Prämie auch der von Landrat Kai Emanuel gestiftete Wanderpokal.
Ziel des Wettbewerbes ist die Förderung des nordsächsischen Kleingartenwesens. Dessen wichtige Rolle für sozialen Zusammenhalt, ökologische Vielfalt bis hin zu stadtplanerischen Aspekten soll den Menschen im Landkreis nähergebracht werden. „Städtebaulich gesehen ergänzen Kleingärten andere Freiflächenangebote und erhöhen damit den Wohn- und Freizeitwert einer Kommune. Durch Eigenbeteiligung der Kleingärtner ist der öffentliche Kostenaufwand geringer als bei anderen städtischen Grünflächen. Grünelemente in Siedlungen tragen ganz wesentlich zum Wohlbefinden der Bevölkerung und zur positiven Bewertung der eigenen Wohnsituation bei“, erläutert Patricia Kuhn. Sie ist Mitarbeiterin im Bauordnungs- und Planungsamt des Landkreises und steht in diesem Jahr erstmals der Wettbewerbsjury vor. Ihr Vorgänger, Robert Schübel, hatte sich 2024 in den Ruhestand verabschiedet.
Das diesjährige Motto des Ausscheids ist nicht zufällig gewählt, sondern steht in unmittelbarem Bezug zu einem der aktuell drängendsten Probleme vieler Kleingartenvereine: „Während viele Ältere aus gesundheitlichen Gründen ihre Gärten nur noch mit Unterstützung bewirtschaften können, fehlt es gleichzeitig an der generellen Nachfrage durch die jüngere Generation. Untersuchungen gehen davon aus, dass bei gleichbleibender Entwicklung bald 20 Prozent der Kleingärten leer stehen“, so Patricia Kuhn. Es sei deshalb ein Gebot der Zeit, Kleingartenanlagen attraktiv für die jüngere Generation zu machen, um ihren Fortbestand zu sichern.
Fragen und Antworten zum Kleingartenwettbewerb 2025
Wer darf teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Kleingärtnervereine, welche auf dem Territorium des Landkreises Nordsachsen eine Kleingartenanlage bewirtschaften. Die Vereine müssen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bestätigt haben und in den zuständigen Kleingärtnerverbänden organisiert sein.
Welche Kriterien werden bewertet?
- Einhaltung rechtlicher Vorschriften (u.a. Gartenordnung des Kleingartenverbandes bzw. des Vereins)
- Öffentlichkeitsarbeit, Fachberatung und Vereinsarbeit (u.a. Zusammenarbeit mit der örtlichen Wirtschaft, Teilnahme an kommunalen Höhepunkten, Internetpräsenz oder andere Werbeaktionen, Fachberatung der Mitglieder vor Ort, Vorstandsarbeit und Arbeit mit den Vereinsmitgliedern, Gemeinschaftseinsätze)
- Zugänglichkeit der Kleingartenanlage als öffentlicher Bestandteil (u.a. Beschilderungs- und Orientierungsmaßnahmen, Gestaltung des Eingangsbereiches, Einbindung der Anlage in den öffentlichen Raum)
- Attraktivität für Jung und Alt (u.a. Spielmöglichkeiten für Kinder, Seniorengärten, Begegnungsgärten, Lehr- und Gemeinschaftsgärten, gegenseitige Unterstützung von Jung und Alt, Übergang der Gärten auf die neue Generation, Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen etc.)
- Bewirtschaftungsmethoden (u.a. ökologisches Gärtnern, strukturreiche Gestaltung der Kleingärten, standortgerechte Pflanzenauswahl und biologischer Pflanzenschutz)
- Naturschutz und Umwelt (u.a. Pflegepatenschaften im öffentlichen Grün, Biotope und Artenschutz, ökologische Gestaltung von Wegen und Gemeinschaftsflächen)
- Präsentation der Kleingartenanlage am Wettbewerbstag
- Projekte mit Alleinstellungsmerkmal
3. Wo gibt es die Meldeunterlagen und weitere Informationen?
Diekt hier am Ende der Seite unter Downloads, aber auch bei den zuständigen Kleingärtnerverbänden. Weitere Informationen auf dieser Seite finden Sie in den Anliegen oder unter dem Suchbegriff Kleingarten.