Das Amt für Ländliche Neuordnung hat eine vorläufige Anordnung im Unternehmensflurbereinigungsverfahren B169 Naundorf erlassen.
In dieser Anordnung werden den Grundstückseigentümern und Pächtern der Besitz und die Nutzung der Grundstücksflächen entzogen, welche zum Zwecke des Straßenbaus der B169 entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen benötigt werden.