Wohngeld
Wohngeld - aktuelle Informationen und Hinweise
Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Das am 01.01.2023 in Kraft getretene Gesetz soll die Anzahl der Wohngeldempfänger in Deutschland von rund 600.000 auf circa zwei Millionen erhöhen.
Im Landkreis Nordsachsen wird von einer Verdrei- bis Vervierfachung der Wohngeldhaushalte und von noch wesentlich höheren Antragszahlen ausgegangen. Um die Anträge effizient abarbeiten zu können, hat das Landratsamt diese Übersichtsseite erstellt. Hier sind aktuelle Informationen, Hinweise und Anträge zum Thema Wohngeld zusammengefasst, die fortlaufend aktualisiert werden.
Wohngeld-Anspruch vorab prüfen
Bevor ein Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldbehörde gestellt wird, sollte mit dem Wohngeldrechner geprüft werden, ob ein Anspruch besteht.
Allgemeine Fragen zum Wohngeld
Wohngeld dient der Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss geleistet, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten selber zu tragen. Das Wohngeld wird auf Antrag als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.
Durch dieses Gesetz wird die Anzahl der Haushalte, die einen Anspruch auf Wohngeld haben, erheblich ausgeweitet.
Neben der allgemeinen Leistungsverbesserung werden eine dauerhafte Heiz- und Klimakomponente in das Wohngeld integriert.
Anzahl zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder | Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten auf Grund der CO²-Bepreisung | Betrag der dauerhaften Heizkostenkomponente | Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten |
1 | 14,40 Euro | 96,00 Euro | 110,40 Euro |
2 | 18,60 Euro | 124,00 Euro | 142,60 Euro |
3 | 22,20 Euro | 148,00 Euro | 170,20 Euro |
4 | 25,80 Euro | 172,00 Euro | 197,80 Euro |
5 | 29,40 Euro | 196,00 Euro | 225,40 Euro |
Für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied | + 3,60 Euro | + 24,00 Euro | + 27,60 Euro |
Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder | Als Klimakomponente zu berücksichtigender Zuschlag zu den Höchstbeträgen für Miete/Belastung |
1 | 19,20 Euro |
2 | 24,80 Euro |
3 | 29,60 Euro |
4 | 34,40 Euro |
5 | 39,20 Euro |
Für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied | + 4,80 Euro |
Alle Bürger, die bereits jetzt Wohngeld beziehen und deren Bewilligungszeitraum noch bis in 2023 hineinreicht, erhalten eine automatisierte Neuentscheidung – also einen neuen Bescheid nach neuem Recht. Diese automatisierten Bescheide werden voraussichtlich Ende Februar erstellt und die Nachzahlungen für die Zeit ab 01.01.2023 zum Zahlmonat April erbracht.
Auch hierzu bitten wir Nachfragen zu vermeiden, die Terminierung der Erstellung der automatisierten Bescheide liegt nicht in der Hand der Wohngeldbehörde.
Ein Anspruch auf Wohngeld hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete bzw. Belastung ab.
Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, von Sozialhilfe oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten kein Wohngeld, wenn die Kosten der Unterkunft bei dieser Leistung berücksichtigt wurden.
Auszubildende, die allein in einer eigenen Wohnung wohnen, müssen zunächst einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder BAFöG prüfen lassen.
Die folgenden Beispiele sollen als Orientierung dafür dienen, ob es sich lohnen könnte, einen Wohngeldantrag zu stellen.
- Beispiel 1 - Rentner
1-Personen-Haushalt in Torgau (Mietenstufe I)
Einkommen: 1.158,00 Euro Bruttorente mtl.
Miete ohne Heizkosten und Warmwasser: 315,00 Euro mtl.
Wohngeldanspruch ab 2023: 132,00 Euro mtl.
Bei einer Bruttorente von bis zu 1.524 Euro kann sich ein Wohngeldanspruch errechnen.
- Beispiel 2 - Ehepaar Rentner
2-Personen-Haushalt in Bad Düben (Mietenstufe I)
Einkommen: Er: 1.077,38 Euro Bruttorente mtl.
Sie: 687,00 Euro Bruttorente mtl.
Miete ohne Heizkosten und Warmwasser: 420,00 Euro mtl.
Wohngeldanspruch ab 2023: 128,00 Euro mtl.
Bei einer gemeinsamen Bruttorente von bis zu 2.060 Euro kann sich ein Wohngeldanspruch errechnen.
- Beispiel 3 - Familie Arbeitnehmer
3-Personen-Haushalt in Mügeln (Mietenstufe I)
Einkommen: Er: 1.780,00 Euro Bruttolohn mtl.
Sie: 830,00 Euro Elterngeld mtl.
Miete ohne Heizkosten und Warmwasser: 550,00 Euro mtl.
Wohngeldanspruch ab 2023: 232,00 Euro mtl.
Wenn beide Partner arbeiten gehen, kann sich bei einem gemeinsamen Bruttolohn von bis zu 3.300 Euro ein Wohngeldanspruch errechnen (3-Personen-Haushalt).
- Beispiel 4 - Familie Arbeitnehmer
5-Personen-Haushalt in Laußig (Mietenstufe I)
Einkommen: Er: 2.500,00 Euro Bruttolohn mtl.
Sie: 925,00 Euro Arbeitslosengeld I mtl.
Sohn: 550,00 Euro Ausbildungsvergütung mtl.
Miete ohne Heizkosten und Warmwasser: 645,00 Euro mtl.
Wohngeldanspruch ab 2023: 215,00 Euro mtl.
- Beispiel 5 - Familie mit Eigenheim
4-Personen-Haushalt in Wermsdorf mit 120 qm Wohnfläche
Einkommen: Er: 2.000,00 Euro Bruttolohn mtl.
Sie: 1.000,00 Euro Bruttolohn mtl.
Kreditrate: 500,00 Euro mtl. Grundsteuer: 187,00 Euro jährlich
wohngeldrechtliche Belastung: 875,58 Euro mtl.
Wohngeldanspruch ab 2023: 385,00 Euro mtl.
Die Beispiele dienen als Orientierung. Sollte Ihr Bruttoeinkommen bei vergleichbaren Lebensumständen höher als in den Beispielen sein, ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Sofern Sie sicher gehen wollen, können Sie anhand eines Wohngeldrechners eine Vorausberechnung durchführen.
Wir empfehlen den Wohngeldrechner der Stadt Berlin, da dieser sich als der zuverlässigste und genauste Rechner erwiesen hat und sich stark am eigentlichen Fachprogramm der Wohngeldstellen orientiert.
Nach Einreichung der Antragsunterlagen wird der Fall im Fachprogramm registriert und der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung per Post.
Aufgrund der schon jetzt sehr hohen Antragszahlen bitten wir Sie von telefonischen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir möchten die so gewonnene Zeit für die Bearbeitung Ihrer Anträge nutzen. Unvermeidbare Anfragen senden Sie bitte per Email an wohngeld@lra-nordsachsen.de.
Ansprechpartner sind auch die Kollegen der Landkreis-Bürgerbüros an den Standorten Torgau, Oschatz, Eilenburg und Delitzsch: Öfffnungszeiten Bürgerbüros.
Sofern Unterlagen fehlen, erhalten die Antragssteller einen Nachricht vom Landratsamt, welche nachzureichen sind. Dabei wird in der Regel eine Frist von 2 Wochen gesetzt.
Sobald der Antrag vollständig ist, kann der Anspruch berechnet und ein entsprechender Bescheid erlassen werden.
Die Zahlung des Wohngeldes erfolgt immer zum Ersten eines Monats für die Zukunft. Dafür muss der Wohngeld-Bescheid bis 20. des Vormonats bearbeitet worden sein. Dadurch kann es bis zu 5 Wochen bis zur ersten Zahlung dauern. Nähere Angaben finden Sie dazu in Ihrem Bescheid.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate und beginnt am Ersten des Monats, in welchem der Antrag gestellt wurde.
Neben der Landkreisverwaltung Nordsachsen bearbeitet die Stadt Delitzsch ihre Wohngeldanträge in eigener Zuständigkeit: nähere Informationen und Ansprechpartner
Wohngeld-Berechtigte im Landkreis Nordsachsen können ihren Antrag auch direkt online über das Serviceportal Amt24 stellen. Auch erforderliche Unterlagen wie der Mietvertrag sowie Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online hochgeladen werden. Für das neue Verfahren brauchen Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist über die Registrierung in wenigen Minuten selbst eingerichtet und lässt sich künftig auch für andere Online-Verfahren nutzen.
Jeder Landkreis und jede Stadt mit mehr als 10.000 Einwohnern wurde in sogenannte Mietenstufen eingeteilt. Grundlage hierfür sind die bundesweit durchschnittlichen Mieten im Vergleich zur Durchschnittsmiete eines Landkreises/Stadt. Für Nordsachsen gilt:
Stadt oder Gemeinde | Mietstufe |
Delitzsch | 2 |
Eilenburg | 2 |
Oschatz | 2 |
Schkeuditz | 2 |
Taucha | 3 |
Torgau | 1 |
Gemeinde | 1 |
Nach dem Heizkostenzuschussgesetz haben alle Leistungsberechtigten, die Wohngeld oder BAföG im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 erhalten, einen Anspruch auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss.
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt für eine einzelne Person 415 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt gibt es 540 Euro – und für jede weitere Person jeweils 100 Euro zusätzlich. Der Zuschuss wird automatisch gezahlt, ein separater Antrag ist nicht notwendig.
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt frühestens ab April 2023.
Weitere Fragen zum Thema - außer zum Bearbeitungsstand des Antrages - können Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an wohngeld@lra-nordsachsen.de stellen. Antragsteller erhalten vom Landratsamt eine Nachricht, wenn:
- die Unterlagen eingereicht wurden,
- Unterlagen fehlen sollten,
- einen Bescheid, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist.
Informationen zum "Wohngeld beantragen"
Auf unserem Behördenportal stehen weitere Informationen zum "Wohngeld beantragen"