Allgemeine Informationen
Bevor Sie einen Baum fällen oder Gehölze beseitigen wollen, informieren Sie sich bitte ausreichend über die geltenden Rechtsvorschriften. Insbesondere können für den Baum, das Gehölz, die Hecke besondere Schutzvorschriften nach Naturschutzrecht bestehen. Zudem müssen hinreichende Gründe für die Fällung vorliegen. Um Ihnen einen besseren Überblick über die parallel stehenden Rechtsvorschriften zum Baumschutz zu geben, haben wir das beigefügte Merkblatt erstellt.
Für weitere Fragen bzw. Beratungen im Einzelfall stehen Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.
Zuständigkeiten
Für Baumfällungen/Gehölzbeseitigungen mit möglichen Betroffenheiten des Artenschutzrechts, Biotopschutzes oder Eingriffs in Natur und Landschaft ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig.
Für sonstige Baumfällungen/Gehölzbeseitigungen, insbesondere innerhalb der gesetzlichen Fällperiode vom 01. Oktober bis 28. Februar sind die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zuständig. Weitere Vorschriften richten sich dann in der Regel nach der geltenden Baumschutzsatzung.
Ansprechpartner
Sachgebietsleiterin Naturschutz
Umweltamt
Haus: 4
Zimmer: 2.67
Sachbearbeiterin Naturschutz, Bauplan- und Genehmigungsverfahren, Biotopschutz, Förderung, Altkreis Torgau
Sachgebiet Naturschutz
Haus: 4
Zimmer: 2.72
Sachbearbeiter Naturschutz, Bauplan- und Genehmigungsverfahren Altkreise Delitzsch/Eilenburg, Artenschutz, Überwachung Förderung
Sachgebiet Naturschutz
Haus: 4
Zimmer: 2.69
Sachbearbeiterin Naturschutz, Bauplan- und Genehmigungsverfahren Altkreis Oschatz, Naturschutzdienst
Sachgebiet Naturschutz
Zimmer: 1. OG - Zi. 59