Allgemeine Informationen
Sie können Ihr Fahrzeug im Internet zulassen, umschreiben und abmelden. Mit der Internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, ermöglichen die teilnehmenden Zulassungsstellen:
- die Neuzulassung (Kfz-Zulassung)
- die Umschreibung
- die Außerbetriebsetzung
- die Wiederzulassung
- die Adressänderung
- das Reservieren von Wunschkennzeichen
Zur Online-Zulassung benötigen Sie einen neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion und PIN sowie neuere Fahrzeugpapiere, die über verdeckte Sicherheitscodes verfügen.
Hinweis: Firmen und Organisationen können das Verfahren in der aktuellen Stufe noch nicht nutzen.
Zulassungsstellen in Sachsen mit i-Kfz:
- Landeshauptstadt Dresden
- Stadt Leipzig
- Stadt Chemnitz
- Landkreis Bautzen
- Landkreis Görlitz
- Landkreis Leipzig
- Landkreis Zwickau
- Landkreis Meißen
- Landkreis Nordsachsen
- Landkreis Mittelsachsen
Weiterführende Informationen
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Voraussetzungen
- neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN
- mobiles Endgerät mit Ausweis-App 2.0 oder Kartenlesegerät
- Giropay-Konto oder Kreditkarte für die Bezahlung
Fristen
keine
Kosten
je nach Vorgangsart
- Verfahrensgebühr gemäß Gebührenordnung (GebOSt)
- weitere Kosten, u. a. für Wunschkennzeichen, Klebesiegel, Versand
Ansprechpartner
Service-Hotline Straßenverkehrsamt
03421/758 5100
Straßenverkehrsamt
Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch03421/758 5100
04509 Delitzsch03421/758 5100
Formulare & Online-Dienste
Online-Dienste
Benötigte Unterlagen
Informationen
- gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Fahrzeug-Identnummer
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) inkl. Sicherheitscode (nicht bei Neuzulassung)
- gegebenenfalls neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) inkl. Sicherheitscode
- amtliches Kennzeichen mit Stempelplaketten inkl. Sicherheitscode (nicht bei Neuzulassung)
Rechtsgrundlage
- § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Notwendigkeit einer Zulassung
- § 6 FZV – Antrag auf Zulassung
- § 8 FZV – Zuteilung von Kennzeichen
- § 10 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
- § 13 (FZV) – Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 14 (FZV) – Außerbetriebsetzung
- § 15a ff. (FZV) – Internetbasierte Zulassung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)