Allgemeine Informationen

Sie können Ihr Fahrzeug im Internet zulassen, umschreiben und abmelden. Mit der Internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, ermöglichen die teilnehmenden Zulassungsstellen:

  • die Neuzulassung (Kfz-Zulassung)
  • die Umschreibung
  • die Außerbetriebsetzung
  • die Wiederzulassung
  • die Adressänderung
  • das Reservieren von Wunschkennzeichen

Zur Online-Zulassung benötigen Sie einen neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion und PIN sowie neuere Fahrzeugpapiere, die über verdeckte Sicherheitscodes verfügen.

Hinweis: Firmen und Organisationen können das Verfahren in der aktuellen Stufe noch nicht nutzen.

Zulassungsstellen in Sachsen mit i-Kfz:
  • Landeshauptstadt Dresden
  • Stadt Leipzig
  • Stadt Chemnitz
  • Landkreis Bautzen
  • Landkreis Görlitz
  • Landkreis Leipzig
  • Landkreis Zwickau
  • Landkreis Meißen
  • Landkreis Nordsachsen
  • Landkreis Mittelsachsen

Weiterführende Informationen

 

Voraussetzungen

  • neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN
  • mobiles Endgerät mit Ausweis-App 2.0 oder Kartenlesegerät
  • Giropay-Konto oder Kreditkarte für die Bezahlung

 

Fristen

keine

Kosten

je nach Vorgangsart

  • Verfahrensgebühr gemäß Gebührenordnung (GebOSt)
  • weitere Kosten, u. a. für Wunschkennzeichen, Klebesiegel, Versand

Ansprechpartner

Service-Hotline Straßenverkehrsamt

03421/758 5100

Straßenverkehrsamt

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Informationen

  • gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Fahrzeug-Identnummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) inkl. Sicherheitscode (nicht bei Neuzulassung)
  • gegebenenfalls neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) inkl. Sicherheitscode
  • amtliches Kennzeichen mit Stempelplaketten inkl. Sicherheitscode (nicht bei Neuzulassung)

Rechtsgrundlage

  • § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Notwendigkeit einer Zulassung
  • § 6 FZV – Antrag auf Zulassung
  • § 8 FZV – Zuteilung von Kennzeichen
  • § 10 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
  • § 13 (FZV) – Mitteilungspflichten bei Änderungen
  • § 14 (FZV) – Außerbetriebsetzung
  • § 15a ff. (FZV) – Internetbasierte Zulassung
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)