Allgemeine Informationen
Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann nicht verlängert werden. Läuft die Gültigkeit Ihres bisherigen Schwerbehindertenausweises ab, können Sie erneut einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen.
Hinweis: Für die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises ist ein Passbild erforderlich. Dieses können Sie zusammen mit dem Antrag an die für Sie zuständige Stadtverwaltung beziehungsweise das Landratsamt übersenden.
Weiterführende Informationen
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Schwerbehinderung neu feststellen lassen (Änderungsantrag) - Amt24-Leistung
- Faltblatt Schwerbehindertenausweis (auch in leichter Sprache verfügbar)
- Schwerbehindertenausweis (Erklär-Video in Gebärdensprache) - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Voraussetzungen
Grad der Behinderung von mindestens 50.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises können Sie schriftlich formlos beantragen. Den Antrag reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Fristen
keine
Kosten
keine
Ansprechpartner
SB Schwerbehindertenrecht (A, D, F, G, I, N, U)
SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche
Zimmer: EG, 5.05
SB Schwerbehindertenrecht (B, C, L, Q, Z)
SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche
Zimmer: EG, 5.05
SB Schwerbehindertenrecht (E, K, P)
SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche
Zimmer: EG, 5.05
SB Schwerbehindertenrecht (H, J, W)
SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche
Zimmer: EG, 5.05
SB Schwerbehindertenrecht (S, T)
SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche
Zimmer: EG, 5.05
SB Schwerbehindertenrecht (O, R) und LBlindG (A-H, R)
SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche
Zimmer: EG, 5.05
SB Schwerbehindertenrecht (M, V, X, Y) und LBlindG (I-N, O-Q, V, X-Z)
SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche
Zimmer: EG, 5.07
Benötigte Unterlagen
schriftlicher Antrag (formloses Schreiben)
Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
gegebenenfalls Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Hinweis
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Rechtsgrundlage
- § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Feststellung der Behinderung, Ausweise
- § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) – Gültigkeitsdauer