Allgemeine Informationen

Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann nicht verlängert werden. Läuft die Gültigkeit Ihres bisherigen Schwerbehindertenausweises ab, können Sie erneut einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen.

Hinweis: Für die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises ist ein Passbild erforderlich. Dieses können Sie zusammen mit dem Antrag an die für Sie zuständige Stadtverwaltung beziehungsweise das Landratsamt übersenden.

Weiterführende Informationen

 

Voraussetzungen

Grad der Behinderung von mindestens 50.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises können Sie schriftlich formlos beantragen. Den Antrag reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Fristen

keine

Kosten

keine

Ansprechpartner

Carolin Rieger

SB Schwerbehindertenrecht (A, D, F, G, I, N, U)

SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche

Zimmer: EG, 5.05

Jana Jänicke

SB Schwerbehindertenrecht (B, C, L, Q, Z)

SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche

Zimmer: EG, 5.05

Birgit Schmidt

SB Schwerbehindertenrecht (E, K, P)

SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche

Zimmer: EG, 5.05

Vivian Pilarski

SB Schwerbehindertenrecht (H, J, W)

SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche

Zimmer: EG, 5.05

Désirée Schmidt

SB Schwerbehindertenrecht (S, T)

SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche

Zimmer: EG, 5.05

Sandra Stark

SB Schwerbehindertenrecht (O, R) und LBlindG (A-H, R)

SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche

Zimmer: EG, 5.05

Heiko Liedtke

SB Schwerbehindertenrecht (M, V, X, Y) und LBlindG (I-N, O-Q, V, X-Z)

SG Schwerbehindertenrecht und Nachteilsausgleiche

Zimmer: EG, 5.07

Benötigte Unterlagen

schriftlicher Antrag (formloses Schreiben)

Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)

gegebenenfalls Passfoto

  • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.

für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

Hinweis

Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

Rechtsgrundlage