Allgemeine Informationen
Um möglicherweise nicht ordnungsgemäße Verwertungsmaßnahmen auszuschließen, wird empfohlen, jedes geplante Wegebau- und –Instandsetzungsvorhaben, sowie jegliche andere Vorhaben mit der Verwertung von Bauschutt und anderen Abbruchabfällen in technischen Bauwerken frühzeitig vorab bei der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen anzuzeigen. Nach § 7 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat die Verwertung von Abfällen ordnungsgemäß, also u.a. unter Berücksichtigung der wasser-, abfall- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften, und schadlos zu erfolgen.
Eine vorsorgliche vorherige Abstimmung geplanter Baumaßnahmen empfiehlt sich nicht zuletzt auch deshalb, weil eine unzulässige Verwendung von Bauschutt und Abbruchstoffen eine Ordnungswidrigkeit (z.B. nach Abfall- und Bodenschutzrecht) darstellen kann. Derartige Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Sollte durch den Einsatz von belastetem Bauschutt die Umwelt erheblich geschädigt werden, kann dies im Einzelfall sogar eine Straftat sein.
Ansprechpartner
stellv. Sachgebietsleiterin/ fachtechnische Sachbearbeiterin Bodenschutz
SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde
Zimmer: 362
Benötigte Unterlagen
Dokumente
Nutzen Sie das folgende Formular für die Darstellung Ihres Vorhabens. Somit erhält die Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde alle wichtigen Informationen, welche Sie für eine Bewertung des Vorhabens benötigt: