Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

Antragsnummer: 730_1046_2023932

 

Betroffene Flurstücke

  •          Gemarkung Borna (6606):    778, 779/1, 801, 804/2, 812, 935, 936, 983, 990, 991, 782, 777, 989, 799, 783, 988, 934, 784, 781

 

Art der Änderung

  1.  Zerlegung
  2.  Veränderung der tatsächlichen Nutzung
  3.  Berichtigung eines Zeichenfehlers

 

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt und bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist in Verbindung mit § 9 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist.

Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

 

Szymanski

Amtsleiter