Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Antragsnummer: 730_VR_20163180
Betroffene Flurstücke
- Gemarkung Zaasch Flur 1 (2422): 3/1, 45/13, 68/3, 72
- Gemarkung Zaasch Flur 5 (2426): 121, 124, 126/2
Art der Änderung
- Berichtigung eines Zeichenfehlers
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist in Verbindung mit § 9 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist.
Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Szymanski
Amtsleiter