Das Landratsamt Nordsachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 10. Dezember 2025 auf der Grundlage von § 61 Abs. 1 und § 26 Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) über die 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg - Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung - wie folgt entschieden:
- Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg - Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung - in der öffentlichen Sitzung am 04. November 2025 beschlossene 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg - Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung - (Beschluss Nr. 510/12/25) wird genehmigt.
- Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Die 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg - Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung - wird nachfolgend bekannt gemacht.
Torgau, 19. Dezember 2025
Landratsamt Nordsachsen
Kai Emanuel
Landrat