Der nächste Stichtag naht: Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Nordsachsen möchte noch einmal alle Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 an den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtumtausch bis zum 19. Januar 2024 erinnern. „Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Umtauschfrist an Ihre zuständige Führerscheinstelle“, appelliert Steffi Karau, Leiterin der nordsächsischen Fahrerlaubnisbehörde, an die betroffenen Kraftfahrer. „Nach Ablauf der Frist wird der alte Führerschein ungültig. Und das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.“

Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union (EU) alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt zeitlich gestaffelt nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers (bei Ausstellung bis 31. Dezember 1998) beziehungsweise nach Ausstellungsjahr des Führerscheins (bei Ausstellung ab 1. Januar 1999). Im Ergebnis werden alle Führerscheine in der EU in Kartenform vereinheitlicht, in einer Datenbank erfasst und damit besser vor Fälschung und Missbrauch geschützt.

Alle Infos zum Führerscheinumtausch finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter: Führerschein, alte Dokumente gegen einen EU-Führerschein umtauschen oderunter folgendem Link: https://www.landkreis-nordsachsen.de/was-erledige-ich-wo/anliegen/detail/fuehrerschein-alte-dokumente-gegen-einen-eu-fuehrerschein-umtauschen.