Paukenschlag bei der Sitzung des nordsächsischen Jugendhilfeausschusses am 10. Dezember auf Schloss Hartenfels in Torgau: Landrat Kai Emanuel erklärte, dass er nach reiflicher Überlegung zu dem Entschluss gekommen sei, die ursprünglich geplanten Etat-Kürzungen im Bereich Jugendhilfe nicht vorzunehmen. Der Haushaltsansatz von 2,3 Millionen Euro für 2024 gelte unverändert weiter. Auch der Freistaat habe avisiert, weiterhin rund ein Drittel der Summe per Jugendhilfepauschale zu übernehmen.
Zuletzt war der Landrat davon ausgegangen, dass aufgrund des Haushaltsdefizits – den sächsischen Landkreisen fehlen zur Erfüllung ihrer Aufgaben derzeit mehr als 500 Millionen Euro – nur noch ein Mindestbetrag von 700.000 Euro für die Jugendhilfe aufgewendet werden kann. „Das hätte eine Halbierung der Eigenmittel bedeutet, den Haushalt entlastet, aber eben auch gravierende Auswirkungen auf die Jugendarbeit mit ihren zahlreichen Projekten gehabt“, sagt der Landrat. „Wir dürfen nicht an der falschen Stelle sparen. Jugendhilfe wirkt präventiv. Wo sie fehlt, sind die Folgekosten deutlich höher.“
Bestärkt in seiner Entscheidung habe ihn der neue sächsische Koalitionsvertrag. Dieser sieht vor, jährlich drei Tage bezahlte Freistellung für die Weiterbildung aller Beschäftigten zu ermöglichen. „Allein im Landratsamt würden durch den Ausgleich der Fehlzeiten zusätzliche Kosten von rund 1,3 Millionen Euro im Jahr entstehen. Das steht in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den die Einsparung einer ähnlichen Summe in der Jugendarbeit anrichtet“, so Landrat Emanuel, der auch den Vorsitz des Jugendhilfeausschusses innehat.