Geflügelschauen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen sind im Landkreis Nordsachsen wieder erlaubt. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) hat ein entsprechendes Verbot vom 16. Dezember 2022 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Hintergrund der Entscheidung ist die aktuelle Risikobewertung für die Ansteckungsgefahr mit Geflügelpest im Rahmen von Geflügelausstellungen innerhalb Deutschlands. Wegen der grundsätzlich für diese Veranstaltungen geltenden Biosicherheitsmaßnahmen und deren Einhaltung vor Ort wird die Gefahr für eine Weiterverbreitung unter Nutzgeflügel inzwischen als moderat eingeschätzt.

Das LÜVA weist jedoch darauf hin, dass das Risiko einer Ausbreitung bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten wieder ansteigen kann. Alle Geflügelhalter im Landkreis Nordsachsen sollten daher die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin überprüfen und gegebenenfalls optimieren. Dazu gehören unter anderem das Betreten des Stalles mit ausschließlich stalleigener Kleidung und Schuhzeug, eine effektive Schadnagerbekämpfung sowie der Schutz von Futter und Einstreu vor Wildvögeln.

Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Verbotes von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz vor der Geflügelpest im Wortlaut finden Sie hier.